Die Zusatzversicherungen werben damit, dass auch gesetzlich Versicherte von Vorzügen profitieren, die normalerweise Privatpatienten vorbehalten sind oder nur als teure Wahlleistungen angeboten werden.
Unsere Marktcheck-Expertin Barbara Sternberger-Frey rechnet für Sie nach und klärt über die Krankenhauszusatzversicherung auf:
Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Eine Krankenhauszusatzversicherung soll Leistungen auffangen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Dazu zählen beispielsweise Chefarztbehandlungen oder Einzelzimmer. Unter Umständen kommen Sie mit einer Zusatzversicherung auch schneller an einen Termin im Krankenhaus oder bei ihrem favorisierten Arzt.

Um ihren Mitgliedern diese Leistungen anzubieten, schließen gesetzliche Krankenkassen Kooperationsverträge mit privaten Versicherungsunternehmen. In diesen Fällen ist die gesetzliche Krankenkasse allerdings nicht der Vertragspartner, sondern lediglich der Vermittler zwischen ihrem Mitglied und dem Versicherungsunternehmen. Bei Problemen müssen sich die Versicherten direkt mit dem Unternehmen absprechen.
Die Vorteile einer Zusatzversicherung
Die Zusatzversicherung erlaubt eine freie Arztwahl. So können auch gesetzlich Versicherte gezielt Spezialisten in bestimmten Kliniken aufsuchen. Dazu schließen die Patienten einen Wahlleistungsvertrag mit der Klinik ab. Der behandelnde Arzt rechnet dann privat zu einem höheren Satz ab. Alle an der Behandlung beteiligten Ärzte können ebenfalls privat abrechnen. Achten Sie darauf, dass die Vergütung der Ärzte nicht gedeckelt ist. Gerade bei schwierigeren Erkrankungen rechnen manche Ärzte auch mehr ab, weil der Aufwand höher ist.
Für Anspruch auf ein Einzelzimmer kann sich die Krankenhauszusatzversicherung auch lohnen. Das gilt aber nicht für den Fall eines Zwei-Bett-Zimmers.
Einige Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung wie die freie Krankenhauswahl stellen sich bei genauerem Hinsehen jedoch als obsolet heraus. Diese ist nämlich auch für gesetzlich Versicherte möglich. Die Regelung, dass man in eine bestimmte Klinik muss, ist überholt. Mittlerweile wird eine Fallpauschale abgerechnet, die für alle Kliniken gilt.
Darauf sollten Sie achten
Bei den Tarifverträgen zur Krankenhauszusatzversicherung ist es besonders wichtig, das Kleingedruckte zu lesen, denn häufig enthalten die Verträge Stolperfallen. Es gibt unter anderem Tarifverträge, die ambulante Operationen oder bestimmte Kliniken wie reine Privatkliniken ausschließen. Viele Versicherer übernehmen die Behandlungskosten nicht, wenn kein Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Kasse des Patienten besteht.
Vorsicht bei Verträgen, die im Preis steigen oder zeitlich begrenzt sind. In den meisten Fällen enden die Verträge kurz vorm Rentenalter, also dann, wenn sie eigentlich am ehesten gebraucht werden könnten. In solchen Fällen also immer genau die Verträge prüfen und bei Unsicherheiten lieber die Finger davon lassen.
Dann lohnt sich die Zusatzversicherung
Sie lohnt sich immer dann, wenn sie zu den persönlichen Bedürfnissen des Versicherten passt. Für Patienten, die beispielsweise aufgrund einer chronischen Erkrankung regelmäßig eine Klinik aufsuchen müssen, kann die Krankenhauszusatzversicherung durchaus Sinn machen. Auch wenn Sie eine Familie planen und wissen, dass sie bei der Entbindung besonders betreut und untergebracht werden wollen.

Wer lediglich Wert auf die Unterbringung in einem Einzelzimmer legt, ist oft kostengünstiger dran, den Aufpreis dafür selbst zu bezahlen, anstatt über einen längeren Zeitraum in eine teure Versicherung zu investieren.
Wie teuer ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Grundsätzlich gilt: Je früher man die Versicherung abschließt, desto günstiger. Die genauen Kosten sind abhängig vom Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand des Versicherten. Sie sollten immer bedenken, dass die Beiträge ansteigen können. Um dem vorzubeugen, kann man eine Versicherung mit Altersrückstellung wählen. Dabei wird ein Teil der Beiträge von Anfang an zurückgelegt, um später höhere Kosten im Alter auszugleichen.
Wichtig: Bei einer Kündigung des Vertrags gehen die Altersrückstellungen verloren. Wer lieber flexibel bleiben möchte, sollte einen Vertrag ohne Altersrückstellung abschließen. Hier muss man aber unbedingt auf die Laufzeit achten, denn viele dieser Tarife enden mit einem bestimmten Alter – häufig dann, wenn die Versicherung eigentlich wichtig wird.