Möbelkauf ist Vertrauenssache. Doch was ist, wenn das Möbelstück nicht in die Wohnung passt? Nicht wegen der Optik, sondern weil es nicht - wie vereinbart - befestigt werden kann? Müsste das Möbelhaus es dann nicht wieder zurücknehmen? Zuschauer Georg Merklas aus Bruchsal biss dabei auf Granit – und hat sich deshalb bei unserem Marktcheck-Reporter Axel Sonneborn gemeldet.

Garderobe ohne Montage
Bei seinem Möbelkauf ging so einiges schief. Seit fast einem Jahr steht die neue Garderobe unbenutzt im Flur, weil die Montage nie durchgeführt wurde. "Das ist sowas von ärgerlich", findet Georg Merklas. Das Problem ist die Rigipswand, eine Leichtbauwand, im Flur. Das Möbelhaus behauptet, der Hersteller schreibe für die Montage eine Betonwand vor.
Gekauft hatte Georg Merklas die hochwertige Garderobe bei Möbel-Ehrmann in Reilingen. Der Preis: 1.359 Euro, inklusive Lieferung und Montage. Als die Garderobe geliefert wird, lehnen die Monteure wegen der Leichtbauwand eine Montage ab und lassen die Garderobe einfach stehen.

Möbelhaus: "Die Wand ist Privatsache"
Georg Merklas ruft beim Möbelhaus an und reklamiert. Die Antwort ist: "Der Hersteller schreibt uns vor, wir dürfen nur an einer Betonwand montieren." Das Möbelhaus ist der Meinung, "die Wand ist Privatsache, ist Sache des Kunden".
Die Montageanleitung des Herstellers spricht jedoch eine andere Sprache. Darin ist nicht von einer Betonwand die Rede, sondern von "festem Mauerwerk". In der Montageanleitung steht sogar ausdrücklich drin, dass auch an einer "Leichtbauwand" montiert werden kann, allerdings mit dem entsprechenden Befestigungsmaterial.
Kaufvertrag mit Montageverpflichtung – Montage abgelehnt
Genau um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, hat Georg Merklas die Montage der Garderobe mitvereinbart, und dafür auch extra bezahlt. "Also im Grunde war es überhaupt kein Konflikt, es war nur Aussage gegen Aussage. Ich habe gesagt, wenn ihr nicht montiert, möchte ich die Anlage zurückgeben. Da haben sie gesagt, nein, vorbei, Kaufvertrag ist Kaufvertrag."
Immer wieder beschwert sich Georg Merklas - per Telefon und auch per E-Mail. Doch Möbel Ehrmann bleibt hart und meint, der Kunde müsse eine geeignete Wand zur Verfügung stellen. Das Möbelhaus sei nicht verpflichtet, vorab nach der Wandbeschaffenheit zu fragen.
Rücknahme verweigert: Welche Rechte hat der Kunde?
Marktcheck-Reporter Axel Sonneborn spricht mit Rechtsanwalt Roger Gabor. Darf das Möbelhaus sich weigern, die Garderobe zurückzunehmen, wenn es die Montage nicht durchgeführt hat?
Rechtsanwalt Roger Gabor erklärt: "Wie der Fall hier geschildert war, gehörte die Montage mit zum Vertrag. Die Montageverpflichtung wird sozusagen hinzugebucht. Jetzt kann man sich lang darüber streiten, ob hier ein gemischter Vertrag vorliegt und welche Rechtsform darauf Anwendung findet. Konkret hier sehe ich es aber so, das ist eine Hauptpflicht zur Montage, die eingegangen wurde, die schlicht und ergreifend erfüllt werden muss."

Muss das Möbelhaus beim Kauf- und Montagevertrag nach der Wand fragen?
Roger Gabor sagt: "Der Händler hat sich hier aus meiner Sicht eine Art Beratungsverpflichtung auferlegt. Und diese Pflicht muss er erfüllen. Er muss also von sich aus nachfragen, wie sieht denn die Wand aus, welche Gegebenheiten finden wir vor Ort, brauchen wir zusätzliches Material. Er kann das preislich nachher abbilden, beispielsweise in dem sich der entsprechende Preis verteuert. Aber er hat eine Nachfrageobliegenheit aufgrund dieser Montageverpflichtung."
Wenn die Montage abgelehnt wird: Frist setzen
Roger Gabor rät geschädigten Kunden:
- Eine Frist setzen zur Erfüllung des Vertrages, also zur Montage dieser Garderobe.
- Wenn die Frist ablaufen sollte, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
- Der Kunde kann dann auch vor Gericht ziehen.
Als Axel Sonneborn seine Argumente schriftlich bei Möbel Ehrmann einreicht, lenkt das Möbelhaus ein. Gute Nachrichten für Georg Merklas: Die Garderobe geht zurück und er bekommt sein Geld wieder.
Fazit Marktcheck-Reporter Axel Sonneborn: "Augen auf beim Möbelkauf"
"Ein klassischer Fall von ‚Augen auf beim Möbelkauf‘. Wer ein Möbelstück kauft inklusive Montage, hat auch Anspruch auf diese Montage. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Umstände, die diese Montage betreffen, abzufragen. Wenn er das nicht tut, verletzt er die vertragliche Pflicht des Gesamtkaufvertrages. Dann hat der Käufer auch Anspruch, von diesem Vertrag zurückzutreten und sein Geld zurückzubekommen. Wenn das alles nicht klappen sollte, muss man zur Not das Unternehmen verklagen."