Pandemie

Corona und Versicherungen: Wann zahlt wer?

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Thomas Eckert, Patrick Jauß
Nora Schwarz

Versicherungen haben die Angst mancher Menschen als Geschäft erkannt und werben mit einem Schutz vor Impfschäden. Was taugen diese Versicherungen? Und wer zahlt überhaupt, wenn jemand unter den Spätfolgen einer Corona-Infektion leidet?

Wer sich im Internet über mögliche Impfschäden informiert, stößt auch auf Werbung für private Unfallversicherungen inklusive Impfschadenschutz. Darunter Unternehmen wie die Allianz, die Axa-Versicherung, die Continentale, die Gothaer sowie die VHV Versicherung. Manche Versicherungsvertreter verschicken sogar persönliche Briefe und Flyer und werben gezielt bei ihren Kunden.

Angst vor Impfungen als Werbe-Anlass

Verbraucherschützer stören die Werbeaktionen. "Man hat hier als Anlass die Impfungen gewählt, um das Produkt zu verkaufen. Es sind viele Bilder von Impfdosen und Spritzen abgebildet. Das ist etwas, was den Menschen sowieso nicht behagt", kritisiert Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale. Den Versicherungen ginge es hierbei lediglich um Absatzsteigerungen.

Die Logos der ERGO, Allianz und Gothaer Versicherungen. (Foto: SWR)
Die Versicherungen distanzieren sich von den Werbeaktionen ihrer Vertreter und bitten diese um Unterlassung.

Als wir die Versicherungen auf die Werbung ihrer Vertreter ansprechen, distanzieren sie sich und betonen, dass es sich um keine offiziellen Werbeaktionen handele.

Eine abfotografierte Schlagzeile mit der Aufschrift "Im Schadenfall Impfschäden" (Foto: SWR)
Versicherungsvertreter werben für private Unfallversicherungen als Absicherung bei Corona-Spätfolgen.

Doch die angsteinflößenden Schlagzeilen verunsichern diejenigen, die sich ohnehin vor seltenen Impfnebenwirkungen fürchten. Wenn wegen der Anzeigen Impfungen zurückgestellt werden, könne das aus medizinischer Sicht fatale Folgen haben, denn der Nutzen einer Corona-Impfung ist größer als das Risiko einen gesundheitlichen Schaden davon zu tragen, so Impfstoff-Forscherin Anahita Fathi.

Impfstoff-Forscherin Anahita Fathi schaut frontal in die Kamera. (Foto: SWR)
Impfstoff-Forscherin Anahita Fathi kritisiert die Werbung der Versicherungen. Sie befürchtet, dass dadurch die Angst vor der Covid-19-Impfung steigt.

Kein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig

Verbraucherschützer sehen keine Notwendigkeit, wegen einer anstehenden Impfung zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Sollte es doch zu seltenen Impfschäden kommen, trage zunächst die Krankenkasse die Behandlungskosten. Können Berufstätige aufgrund eines Impfschadens nicht mehr arbeiten, greife entweder die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung.

Angebote gut prüfen und vergleichen

Bei Unfallversicherungen muss der Erkrankte nachweisen, dass eine dauerhafte Gesundheitsschädigung durch die Impfung entstanden ist. Diese ist im Zusammenhang mit einer Impfung allerdings schwierig nachzuweisen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt gesundheitliche Risiken deutlich umfassender ab. Jedoch kann diese von älteren Menschen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen meist nicht abgeschlossen werden. In jedem Fall sollten die Versicherungsbedingungen und die Notwendigkeit genau geprüft werden. Beim Abschluss neuer Versicherungen sollten Verbraucher und Verbraucherinnen zudem darauf achten, dass kein Pandemie-Ausschluss besteht.

Corona-Langzeitfolgen: Arzt aus Rheinland-Pfalz

Auch bei Spätfolgen einer Corona-Erkrankung kann es Probleme mit der Versicherung geben. So erging es einem jungen Arzt aus Rheinland-Pfalz. Er leidet seit der Erkrankung an Covid-19 unter massiven gesundheitlichen Problemen. Für mehrere Wochen macht er eine stationäre Reha in einer Spezialklinik.

Ein Mann sitzt mit dem Rücken zur Kamera auf einer Bank in einem Park.  (Foto: SWR)
Der junge Arzt kämpft für die Anerkennung der Spätfolgen, nachdem er an Corona erkrankt. Solange bleiben die Lohnersatzleistungen aus.

Währenddessen beantragt er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, der Unfallkasse Hessen, die Anerkennung der Corona-Spätfolgen als Berufskrankheit.

Ende 2020 erleidet er eine Herzmuskelentzündung. Obwohl die Versicherung die Corona-Infektion mittlerweile als Berufskrankheit anerkennt, will sie für die Folgeerkrankungen nicht zahlen.

Ein Screenshot des Versicherungsgutachtens mit der Aufschrift "keine Folgen hinterlassen" (Foto: SWR)
Die Unfallkasse Hessen erkennt die Herzmuskelentzündung nicht als Corona-Spätfolge an und betont die Schwierigkeit bei der Klärung der Langzeitsymptome.

Probleme bei Klärung der Covid-19-Spätfolgen

Die Lohnersatzleistungen der Unfallkasse bleiben aus und auch die Chance auf eine dauerhafte Verletztenrente verstreicht. Auf unsere Nachfrage erläutert die Unfallkasse Hessen: Die Klärung von Corona-Spätfolgen sei grundsätzlich für alle Unfallkassen und Berufsgenossenschaften sehr schwierig. Man bemühe sich jedoch um schnelle, wissenschaftlich fundierte Klärungen.

In einem Operations-Saal stehen Ärzte und Assistenten um einen Patienten, der mit dem Bauch auf einer Liege liegt. (Foto: SWR)
Über Langzeitfolgen einer Covid-19-Erkrankung ist noch wenig bekannt. Demnach gibt es bei Versicherungen Probleme bei der Anerkennung von Spätfolgen.

Der junge Arzt wendet sich an den Sozialverband VdK und legt Widerspruch ein, mit der Hoffnung, dass die Folgeerkrankungen doch noch anerkannt werden.

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