Sterben im Netz

So regelt man sein digitales Erbe

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Erben dürfen jetzt auf Facebook oder andere digitale Konten von Verstorbenen zugreifen, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Wie man seinen Web-Nachlass rechtzeitig selbst regelt.

Bisher hatten Erben bereits Zugriff auf digitale Daten des Verstorbenen, die zum Beispiel auf dem eigenen Computer gespeichert waren, sofern das der Verstorbene nicht schon vorher anders geregelt hatte - nicht aber automatisch auch auf seine Daten in einer Cloud. Diese Gesetzeslücke hat der Bundesgerichtshof jetzt geschlossen. Das hat Folgen für uns Nutzer und die Spuren, die wir ständig im Internet hinterlassen.

Ein Mann versetzt das Facebook-Profil einer Verstorbenen in den Gedenkzustand (gestellte Szene). (Foto: picture-alliance / dpa, picture-alliance / dpa - Sebastian Willnow)
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte auf digitale Inhalte für Hinterbliebene erweitert.

Facebook und Google bieten bereits Möglichkeiten für die Nachlass-Regelung

Wenn mir etwas an meinen Daten liegt, die ich im Netz hinterlasse, sollte ich auch unbedingt meinen digitalen Nachlass regeln. Facebook oder auch Google bieten bereits seit einiger Zeit Funktionen an, über die User ihren digitalen Nachlass regeln können. Nur wissen das die Wenigsten oder denken einfach nicht daran.

Was soll nach meinem Tod mit Mails, Chat-Nachrichten und Fotos passieren?

Dabei stellen sich einige Fragen: Wissen meine Angehörigen überhaupt, wo ich überall ein Konto habe und wie sie darauf zugreifen können? Denn selbst wenn jetzt Facebook und Co. den Zugang gewähren müssen, kann es sonst dauern, bis die Erben den Zugang auch bekommen. Darüber muss man sich erst einmal klar werden.

Um das zu regeln, sollte man als Nutzer am besten eine Liste aufstellen mit allen Accounts und Passwörtern, und diese Liste am besten verschlüsselt speichern. Es hilft auch, eine Art digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen, dem ich so weit vertraue, dass er nach meinem Tod alles in meinem Sinn regelt. Hier sollte ich - ähnlich wie bei einer Patientenverfügung - alle meine Wünsche genau schriftlich festhalten.

Erben haben jetzt auch Zugriff auf Social-Media-Accounts. (Foto: picture-alliance / dpa, picture-alliance / dpa -)
Erben haben jetzt auch Zugriff auf Social-Media-Accounts.

Zugriff für die Erben auf digitale Nutzerprofile

Überlegen Sie sich vorher genau, was mit welchen Daten passieren soll. Wenn Sie zum Beispiel nicht möchten, dass Ihre Erben automatisch Zugriff auf ihr Smartphone oder ihren Computer erhalten, können Sie das genau in der Vollmacht regeln. Das macht erst einmal Arbeit, aber es lohnt sich nicht nur für den Social-Media-Nutzer, sondern auch für die Erben. Wenn sie die Wünsche des Verstorbenen kennen, können sie sich auch viel eher danach richten.

Von Eva Röder, SWR Wirtschaft und Soziales | Online: Heidi Keller

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