
Gespräch mit Geli Hensolt, SWR Wirtschaft und Soziales
Was kann es für Folgen haben, wenn der digitale Nachlass nicht geregelt ist?
Das kann manchmal sogar ein bisschen gruslig sein: Ich habe zum Beispiel neulich über ein Karrierenetzwerk eine Kontaktanfrage von einer Kollegin bekommen - die ist allerdings vor ein paar Monaten verstorben. Ihr berufliches Profil allerdings hat niemand gelöscht. Wenn man Nachrichten von Verstorbenen bekommt, ist das selbstverständlich makaber, aber es kann auch teuer werden: dann, wenn die Mitgliedsbeiträge weiterhin vom Konto des Verstorbenen abgebucht werden, manchmal ohne, dass die Erben das mitbekommen. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Erben auch um den digitalen Nachlass kümmern.
Wie können Erben diesen digitalen Nachlass regeln?
Beim sozialen Netzwerk "Facebook" zum Beispiel kann man das Profil in den so genannten "Gedenkstatus" versetzen. Dann ist das Profil eingefroren und kann nicht mehr verändert werden. Wer das machen möchte, braucht lediglich eine Sterbeurkunde. Wenn die Erben das Profil allerdings komplett löschen möchten, geht das nur mit einem Erbschein. Bei Google können Nutzer schon zu Lebzeiten festlegen, dass bis zu zehn Leute benachrichtigt werden, wenn sie ihre Konten über einen längeren Zeitraum nicht nutzen. Im Todesfall erhalten dann die ausgewählten Leute Zugriff auf das entsprechende Konto.
Wie finde ich heraus, wie und wo der Verstorbene im Netz aktiv war?

Am besten über das Email-Konto. Denn über die Emails und die Rechnungen, die dort eingehen, lässt sich das häufig rekonstruieren. Erben, die die Zugangsdaten nicht kennen, müssen den Anbieter kontaktieren. Der kann dann den Account freischalten, wenn sich die Hinterbliebenen mit Erbschein ausweisen.
Man kann aber auch einen "Digitalen Nachlassverwalter" damit beauftragen. Das sind Unternehmen, die auf Spurensuche im Netz gehen. Sie nehmen dazu etwa Kontakt zu gängigen Online-Diensten auf und versuchen herauszufinden, wo der Verstorbene überall im Netz Mitglied war.
Kann ich mein digitales Erbe auch schon zu Lebzeiten regeln?
Das ist sogar sinnvoll. Am besten legt man eine Liste an, auf der alle Zugänge mit Benutzernamen und Kennworten stehen. Diese Liste sollte man am besten in einem Tresor oder Bankschließfach deponieren. Sinnvoll ist es zudem, selbst jemand auszuwählen, der das digitale Erbe verwalten soll. Der braucht dafür eine entsprechende Vollmacht.
In dieser Vormacht sollte man auch regeln, was mit dem digitalen Nachlass passieren soll. Also, sollen Daten gelöscht werden? Wenn ja, welche? Auch die, die auf Computer oder Smartphone gespeichert sind? Was soll mit dem Profil des Verstorbenen in den sozialen Netzwerken passieren? Eine solche Vollmacht muss festhalten, dass sie "über den Tod hinaus" gilt - und sie muss, auch im digitalen Zeitalter, handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.
Online: Lutz Heyser