Was ist bereits durch das gesetzliche Gewährleistungsrecht abgedeckt?
Egal ob Backofen, Smartphone oder TV – geht ein neues Elektrogerät aufgrund eines Fehlers des Herstellers innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf kaputt, so muss das Gerät repariert oder ersetzt werden. Will der Hersteller beweisen, dass der Fehler erst nach dem Verkauf entstanden ist, muss er dafür in den ersten sechs Monaten Beweise liefern, danach kommt es zur Beweislastumkehr.
Alle Schäden, die nach Ablauf dieser gesetzlichen verpflichtenden zweijährigen Frist auftreten, müssen von Verbrauchern selbst gezahlt werden.
Achtung: Selbstverschuldete Defekte sind jederzeit von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen.
Zusatztipp: Die Verbraucherzentrale bietet einen Umtausch-Check an, durch welchen Sie prüfen können, welche Rechte Sie bei einem Defekt nach dem Kauf haben.
Was ist eine Garantieverlängerung?
Für Kundschaft, die sich über diese zwei Jahre hinaus absichern möchte, bieten viele Händler eine Verlängerung der Gewährleistung auf bis zu fünf Jahre an, das nennt sich Garantieverlängerung. In der Theorie können Kunden bei Schäden entweder ein Ersatzgerät fordern, oder sich den Zeitwert des Gerätes auszahlen lassen. Desto geringer der Preisverfall des Produkts, desto eher könnte sich eine Garantieverlängerung also lohnen.
In der Praxis gestaltet es sich allerdings schwieriger: Denn solche Garantien greifen oft nur, wenn der Schaden auf Herstellungsfehler zurückzuführen ist. Das Problem hierbei ist, dass die Beweislast auch in den Jahren zwei bis fünf beim Kunden liegt. Aber wie soll der Kunde ohne teures Gutachten beweisen, dass es einen Fehler bei der Herstellung gab? Das ist häufig unmöglich.

Eine Garantieverlängerung ist oftmals keine Versicherung
Unserem Marktcheck-Reporter wurde die Garantieverlängerung von einem Verkäufer als "eine Art Versicherung" beschrieben. Das kann in die Irre führen, denn bei Garantieverlängerungen handelt es sich oftmals nicht um einen Versicherungsvertrag. Laut Versicherungsexperte Peter Grieble der Verbraucherzentrale in Stuttgart sind die Anbieter oftmals keine Versicherungsunternehmen. "Wenn man sich den Leistungsumfang anschaut, dann sieht man, dass in sehr vielen Fällen nicht gezahlt wird", warnt der Experte.
Stellungnahme eines Anbieters
Wir nehmen den Anbieter Garantie4U, hinter dem laut Impressum die "Gesellschaft für Mittelstandsförderung" steht, unter die Lupe. Hier fragen wir nach, warum Garantieverlängerungen angeboten werden, die im Ernstfall kaum greifen. Das Unternehmen antwortet uns, dass es die Angelegenheit einem Anwalt übergeben habe und Garantie4U keine Versicherung sei. Die Garantieverlängerung läuft unter anderem über den Einkaufsverband "Garant", dem über 1.800 Küchenstudios und Möbelhäuser angeschlossen sind. Die Garant Marketing GmbH antwortet: Bei dem Anbieter "...handelt es sich um einen Dienstleister, der nach unserer Kenntnis Garantiebedingungen anbietet, die branchenüblich sind (...)."
Das Problem: Von den genauen, häufig lückenhaften Garantiebedingungen solcher Anbieter erfahren Kunden erst nach dem Abschluss einer Garantie, da die ABGs meist erst nach dem Kauf ausgehändigt werden. Für Peter Grieble ist dieser Vertragsabschluss in keinem Fall verbrauchergerecht.
Keine Versicherung, kein Einfluss
Ein weiterer Punkt, der Verbraucherschützern ein Dorn im Auge ist: Bei Produkten, die den Eindruck erwecken können, sie seien eine Versicherung, aber keine Versicherung sind, schreitet die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen, BaFin, nicht ein. Sie beobachtet nur Anbieter tatsächlicher Versicherungen. Die Behörde teilt auf Nachfrage mit:
"Für das Angebot einer sogenannten „Händler-Eigengarantie“ ist keine Erlaubnis (…) erforderlich. Wir haben daher auf das Geschäftsgebaren des Unternehmens keine Einflussmöglichkeit und können uns daher dazu auch nicht äußern."
Statt Verlängerung: Zusatzversicherung für Elektrogeräte
Mehr Informationen dazu, ob und wann sich tatsächliche Versicherungsprodukte für Elektrogeräte lohnen, gibt es hier:
Haushalt und Elektronik Elektrogeräte – Zusatzversicherungen oft teuer und unnütz
Smartphones, Tablets oder Kameras lassen sich beim Kauf mal eben versichern. Zusatzversicherungen sind ein Zusatz-Geschäft für Mediamarkt, Saturn und Co. - die Kunden zahlen häufig drauf. mehr...
Fazit: Im Zweifel lieber keine Garantieverlängerung
Da der Leistungsumfang meist versteckte Lücken enthält und es für Verbraucher schwer ist, Herstellerfehler zu beweisen, raten wir von Garantieverlängerungen eher ab. Sollten Sie hingegen an einer Versicherung Ihrer Elektrogeräte interessiert sein, dann lassen Sie sich im Rahmen des Verkaufsgesprächs auch das Kleingedruckte geben. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben durchzulesen und fragen Sie nach, ob es sich tatsächlich um einen Versicherungsvertrag handelt. Wir raten dazu, privat Geld zu sparen, um das Gerät im Ernstfall nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung selbst ersetzen zu können.