Der Friseurbesuch in Corona-Zeiten sieht deutlich anders aus als Kunden und Dienstleister es bislang gewohnt waren. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW hat Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk definiert. In den einzelnen Bundesländern können die Regeln teilweise etwas abweichen.
Das Baden-Württembergische Wirtschafts- und das Sozialministerium haben eine gemeinsame Richtlinie zum Friseurbesuch in Corona-Zeiten herausgegeben. In Rheinland-Pfalz wurden bisher noch keine Regeln, die von den Empfehlungen der BGW abweichen, kommuniziert.
Friseurtermin nur noch nach Vereinbarung
So genannte Walk-in-Termine beim Friseur – also einfach spontan reinkommen in den Salon, um sich die Haare schneiden zu lassen – gibt es vorerst nicht mehr. Betreten darf man als Kunde das Friseurgeschäft nur noch mit einem vorab digital oder per Telefon vereinbarten Termin.
Möglichst wenig mit dem Friseur sprechen
Bei der Terminabsprache soll bereits geklärt werden, was genau gemacht werden soll – die Kommunikation im Friseursalon ist laut BW-Richtlinie „auf ein Minimum zu reduzieren“. Der Friseurbesuch zum Zweck des Informationsaustauschs ist somit erstmal passé. Direkte Kommunikation ist derzeit nicht erlaubt, Blickkontakt soll nur über den Spiegel erfolgen.
Bei vielen Friseuren klingeln nach der langen Pause derzeit fast permanent die Telefone. Die meisten Kunden wollen so schnell wie möglich einen Termin vereinbaren. Einige Friseure haben deshalb feste Sprechzeiten eingerichtet, zu denen sie Terminanfragen entgegennehmen.
Diese Regeln gelten im Friseursalon
- Die Wartezonen für Kunden in den Salons sind abgeschafft, ebenso Zeitungen und Getränke. Stattdessen muss es Hygienestationen im Eingangsbereich geben, wo sich die Kunden die Hände desinfizieren.
- Begleitpersonen sind nicht erlaubt – ausgenommen sind kleine Kinder, die auf Betreuung angewiesen sind.
- Die Beschäftigten sollen medizinische Mund-Nase-Schutzmasken tragen, die sie nach jedem Kunden wechseln. Für Kunden reichen sogenannte Alltagsmasken, also beispielsweise selbst genähte.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen im Salon anwesenden Personen darf nur während der Friseurbehandlung verringert werden.
- Wenn der Friseur die Seiten schneiden muss, soll der Kunde die Maske mit der Hand auf Mund und Nase halten, während er die Ohren freimacht.
- Haarewaschen ist laut der baden-württembergischen Richtlinie nicht zwingend erforderlich – laut Richtlinien der BGW dagegen schon. Stattdessen soll in Baden-Württemberg auf das Fönen verzichtet werden.

Keine Kosmetik und Pflege für Wimpern, Augenbrauen und Bart
Eigentlich sonst übliche, und für die Friseure auch lukrative, Kosmetik- und Pflegeleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege, bei denen man sich zwangsläufig sehr nahekommen würde, sind vorerst aufgrund von Gesundheits- und Arbeitsschutz nicht mehr erlaubt.

Preiserhöhungen im Friseursalon wahrscheinlich
Die neuen Regeln machen das Arbeiten für Friseure zeitaufwändiger und komplizierter. Es gibt daher bereits die Befürchtung, dass nicht alle Betriebe die neuen Auflagen nach der langen Schließzeit überleben werden und es zu Entlassungen kommen wird. Den Mehraufwand der Salons werden die Kunden außerdem am Geldbeutel spüren. Viele Friseure haben bereits Preiserhöhungen und Hygienepauschalen angekündigt.
Erstmal sind die allermeisten Friseure nun aber froh, endlich wieder öffnen zu dürfen. So geht es wohl auch den Kunden – nach über einem Monat corona-bedingter professioneller Haarschneide-Pause.
Statistik: Zahl der Friseurbetriebe im Südwesten
2016 (Stichtag: 30.06.2016)
Baden-Württemberg: 11.677
Rheinland-Pfalz: 4.608
2019 (Stichtag 31.12.2019)
Baden-Württemberg: 11.815
Rheinland-Pfalz: 4.570