Wer nach dem 1. Mai 2022 in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für ein neues Wohngebäude beantragt, muss auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installieren lassen. So sieht es das Landesrecht in einer Verordnung des Umweltministeriums vor. Ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen.
- Welche Vorgaben muss eine Photovoltaikanlage erfüllen?
- Gibt es Fördergeld?
- Gibt es Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht?
- Wer berät zu Photovoltaikanlagen?
- Warum gibt es eine Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?
- Sind Solaranlagen auch in anderen Bundesländern vorgeschrieben?
Welche Vorgaben muss eine Photovoltaikanlage erfüllen?
Die Module der Anlage müssen mindestens zwischen 60 und 75 Prozent der geeigneten Flächen bedecken. Es ist auch möglich, ersatzweise eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung zu installieren. Der dafür in Anspruch genommene Flächenanteil kann dann von der Fläche abgezogen werden, die für Kollektoren verwendet werden muss.
Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich jeweils 14.300 Wohngebäude hochgezogen. Es wird geschätzt, dass 80 Prozent der Dachflächen grundsätzlich dafür geeignet sind, Solarenergie zu nutzen. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.
Strom Dank eigener Solaranlage Für wen sich Photovoltaik lohnt
Den eigenen Strom produzieren - eine Solaranlage klingt für viele Hausbesitzer attraktiv. Doch rentieren sich Photovoltaikanlagen? Sind Balkonkraftwerke lohnende Alternativen?
Gibt es Fördergeld?
In Baden-Württemberg gibt es aktuell keine Fördergelder zu Photovoltaik. Eine Sprecherin des Umweltministeriums verweist darauf, das Land habe in der Vergangenheit eine Anschubfinanzierung geleistet - mit zwei Förderprogrammen zu Batteriespeichern in Verbindung mit neuen Photovoltaik-Anlagen. Die Fördersumme von zehn Millionen Euro sei schon nach wenigen Wochen ausgeschöpft gewesen. Pläne für eine Neuauflage gebe es nicht.
Gibt es Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht?
Ja - unter anderem dann, wenn sich ein Dach nicht für die Nutzung mit Photovoltaik eignet. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn keine zusammenhängende Fläche von mindestens 20 Quadratmetern zur Verfügung steht. Auch die Neigung, Himmelsrichtungen und das Ausmaß der Sonneneinstrahlung spielen eine Rolle.
Außerdem gibt es Ausnahmen, falls die Kosten für eine Photvoltaikanlage im Verhältnis zu dem Gesamtbaukosten unverhältnismäßig hoch wären, das Projekt gefährden oder stark erschweren würden. Das ist laut geltender Verordnung etwa dann der Fall, wenn Anlagen auf Dächern mehr als ein Fünftel der Baukosten ausmachten.
Wer eine Ausnahme von der Photovoltaik-Pflicht geltend machen will, muss bei der zuständigen Behörde einen entsprechenden Antrag stellen - zusammen mit den Bauvorlagen und geeigneten Nachweisen.
Wer berät zu Photovoltaikanlagen?
Privatleute können sich unter anderem bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beraten lassen. Die Erstberatung ist kostenlos, darüber hinaus gibt es den kostenpflichtigen sogenannten Eignungs-Check Solar. Allerdings ist die Nachfrage danach sehr groß, so dass lange Wartezeiten entstehen können. Informationen bieten auch das Umweltministerium und das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg.
Warum gibt es eine Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Zwischenziel ist, dass im Jahr 2030 die ausgestoßenen Treibhausgase um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert sind. Um das zu erreichen, ist nach Angaben der Landesregierung die Energiewende nötig.
Dazu gehört auch das Vorantreiben von Photovoltaik. Mit einem Anteil von gut 14 Prozent belegt sie schon jetzt den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren Energien im Land. Allerdings sieht die Landesregierung noch einiges Potential: Bisher würden nur etwa elf Prozent der Dachflächen in Baden-Württemberg für Photovoltaik genutzt.
Sind Solaranlagen auch in anderen Bundesländern vorgeschrieben?
Baden-Württemberg ist das erste Flächenland in Deutschland, das eine umfassende Photovoltaik-Pflicht beschlossen hat. In anderen Ländern wie Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen gibt es bereits Vorgaben - allerdings meist für nicht bewohnte Gebäude und größere Parkplätze.
Im Nachbarland Rheinland-Pfalz gibt es Pläne für eine eingeschränkte Photovoltaik-Pflicht ab 2023: Demnach müssen dann gewerbliche Neubauten mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden, genauso wie neue, überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätzen. Weitere Bundesländer wie Bayern und Sachsen oder Stadtstaaten wie Hamburg, Berlin und Bremen diskutieren Photovoltaik-Pläne oder haben sie bereits vorgestellt.
Auch die Bundesregierung hat angekündigt, das Thema anzugehen. Im Koalitionsvertrag steht: ""Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden."