Gebote und Verbote

Das bedeuten die Verkehrszeichen für Fahrradfahrer

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AUTOR/IN
Thomas Oberfranz

Es gibt viele Schilder, die den Radverkehr regeln. Doch Viele kennen die Bedeutung von gemeinsamen Rad- und Fußwegen, Einbahnstraßen mit Radverkehr und Spielstraßen nicht.

Auf einem blauen Schild mit weißem Hintergrund ist ein Fahrrad abgebildet. Darunter steht der Schriftzug Fahrradstraße. Neben dem Schild fährt eine Radfahrerin vorbei. (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Uli Deck/dpa)
Dieses Schild zeigt eine Fahrradstraße an. Fahrradfahrer dürfen die gesamte Straße zum Fahren benutzen und haben immer Vorrang. Autos sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Ein Fahrradweg, der nur von Fahrradfahrern benutzt werden darf. In der Regel handelt es sich um gut ausgebaute Fahrradwege. Da es ein Gebotszeichen ist, müssen Radfahrer den Radweg nutzen und dürfen nicht auf die Straße oder den Gehweg ausweichen.
Dieses Schild weist einen gemeinsamn Rad- und Fußweg aus. Fahrradfahrer müssen dabei auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Da es sich um ein blaues Gebotsschild handelt, müssen Fahrradfahrer auf diesem Weg fahren und dürfen nicht auf die Straße ausweichen.
Anders verhält es sich bei diesem Schild: Es handelt sich um einen getrennten Rad- und Fußweg. Fahrradfahrer müssen den Weg benutzen und dürfen weder auf der Straße noch auf dem Fußweg fahren.
Fahrradfahrer dürfen den Fußweg benutzen, müssen es aber nicht. Fahren sie auf dem Gehweg, müssen sie auf die Fußgänger Rücksicht nehmen. Zudem müssen Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren, was von Gerichten als ca. 15 km/h ausgelegt worden ist. Fußgänger dürfen sich auf dem Gehweg frei bewegen, sie müssen also nicht am rechten Rand laufen.
Dieses Verkehrszeichen warnt Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer davor, dass in dieser Einbahnstraße, in der höchstens 30 Kilometer pro Stunde schnell gefahren werden darf, Fahrradfahrer entgegenkommen können.
Fahrradfahrer dürfen auch entgegen der Einbahnstraße fahren.
In verkehrsberuhigten Bereichen, umgangssprachlich auch Spielstraßen genannt, dürfen Fahrradfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Da Fahrradfahrer bei zu langsamen Geschwindigkeiten umkippen können, ist die Geschwindigkeit von Gerichten als „deutlich unter 20 km/h“, in der Regel ca. 15 km/h ausgelegt worden.
Fahrradfahrer dürfen über Fußgängerüberwege, umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt, fahren. Dabei haben sie allerdings keinerlei Vorfahrtsrechte und sind im Falle eines Unfalls in der Regel schuld. Schieben sie ihr Fahrrad, gelten sie als Fußgänger. Dann muss der fließende Verkehr sie vorrangig über die Straße lassen.
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Thomas Oberfranz