Ob beim Überholen, Parken, Türen öffnen, auf der Straße oder dem Gehweg, es gehört zum Alltag, dass Konflikte zwischen Autofahren oder Fußgänger mit Radfahrer entstehen. Wer muss dafür die rechtlichen Konsequenzen tragen? Wo wurde die Sorgfaltspflicht verletzt? Besonders wenn es sich um die deutlich schnelleren E-Bikes handelt, wächst die Gefahr auf den Straßen.
Autotür auf heißt Augen auf
Jeder Fahrradfahrer sollte mindestens 90 Zentimeter Abstand zu einem parkenden Auto halten, damit die Gefahr einer sich öffnenden Autotür verringert wird. Und trotzdem kommt es immer wieder zu genau diesen Unfällen.
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Problem für Fahrradfahrer: unaufmerksame Autofahrer
Fahrradunfälle passieren oft in wenigen Zehntelsekunden, sodass es für Radfahrer unmöglich ist, zu reagieren. So erging es auch einer Betroffenen, die in einen etwas speziellen Unfall mit einer Tür verwickelt war: Eine Dixi-Klo-Tür wurde plötzlich in Richtung Gehweg aufgestoßen - der Container war falsch aufgestellt worden. Der Sturz fühtre für die Fahrradfahrerin zu drei gebrochenen Mittelfußknochen.
Eine Tortur aus monatelangen Schmerzmitteln, Einschränkungen im Alltag und hohen Kosten folgten. Anfangs konnte sie sich nur auf einem Bürostuhl in der Wohnung bewegen. Und das alles obwohl sie nicht Schuld an dem Unfall war.
Um eine Entschädigung rechtlich durchzusetzen, wendete sich die Betroffene an einen Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht. Fahrradunfälle durch Toilettentüren sind eher selten, viel häufiger kommt es zu Stürzen durch Autotüren.
Der Anwalt betont, Unfälle durch Autofahrer, welche unaufmerksam die Tür öffnen und dabei einen Fahrradfahrer zum Sturz bringen, sind alltäglich. Die Rechtsprechung ist bei solchen Vorfällen sehr deutlich und legt den Autofahrern meist sehr hohe Sorgfaltsanforderungen auf.
Haftpflichtversicherungen versuchen jedoch, es anders zu drehen. So soll den geschädigten Radfahrern ein Mitverschulden zur Last gelegt werden. Zum Beispiel für das zu nahe vorbeifahren an dem haltenden Pkw. Unfallopfer, die, um die aufkommenden Koste stemmen zu können, das Geld dringend brauchen, können dann oft nicht bis zum Prozessende abwarten und gehen wie auch in hier erläuterten Fall einen Vergleich ein.
Sorgfaltspflicht liegt bei jedem Verkehrsteilnehmer
Es wird deutlich, dass besonders für Autofahrer Vorsicht geboten ist: Der Fahrer ist verpflichtet zu schauen, ob die Türe geöffnet werden kann, ohne dass andere gefährdet werden.
Aber wie so oft liegt die komplette Schuld nicht nur auf einer Seite. Auch der Fahrradfahrer sollten den Sicherheitsabstand zu Autotüren einhalten, da sonst eine Mitschuld entsteht. Die Devise lautet demnach: Alle müssen Rücksicht nehmen und ihre Sorgfaltspflicht beachten.
Radfahrer aufgepasst: Hindernis in Sicht
Autotüren sind plötzlich auftauchende Hindernisse - anders ist es bei Gegenständen, die fälschlicherweise auf dem Radweg stehen. Wie steht es hier um die Haftung, wenn es zu einem Unfall kommt?
Wer die Hindernisse verursacht, verletzt damit meist seine Sorgfaltspflichten. Das allein begründet allerdings noch keine Haftung. Sind die Gegenstände für den Radfahrer deutlich erkennbar, muss dieser seine Geschwindigkeit anpassen und das Hindernis großräumig umfahren. Kommt es dennoch zu einem Unfall, wird das dem Radfahrer unter Umständen allein angelastet.
Dies zeigte auch ein Vorfall, bei dem ein Radfahrer abgestellte Mülltonnen schon von Weitem sah und dennoch zu knapp an ihnen vorbeifuhr. Die gesamte Haftung des dadurch ausgelösten Sturzes musste von ihm selbst übernommen werden.
Parken auf dem Radweg
Nicht nur Mülltonnen versperren Radfahrern immer wieder den Weg - auch Autos, die am Ende eines Radwegs parken. Hier ist es rechtlich erlaubt, das Auto abzuschleppen zu lassen.
Überraschende Erkenntnis: Radfahrer dürfen rechts überholen
Nur den Wenigsten ist bekannt, dass es Fahrradfahrern tatsächlich zusteht, Autos rechts zu überholen. Im Paragraf 5 Absatz 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es:
Zu zweit oder allein: Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
Wie in den meisten Fällen gilt auch bei der Frage, ob das Nebeneinander fahren von Radfahrenden erlaubt ist, der Grundsatz, den Verkehr dabei nicht zu behindern. Wenn das gegeben ist, darf man also auch zu zweit nebeneinander die Straße nutzen.
Nicht nur hier, sondern auch, wenn es sich nur um einen einzelnen Radfahrer handelt, müssen sich Autofahrer bei einem Überholvorgang oft gedulden. Innerorts muss beim Überholen des Rades ein Seitenabstand von 1,5 Meter und außerorts von 2 Metern gewährleistet sein. Ist das nicht der Fall, muss der Autofahrer hinter dem Radfahrer bleiben. Auch wenn dieser durch schmale Straßen dazu veranlasst ist, sich zur Straßenmitte hin zu orientieren. Es gilt zwar auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, aber es wird empfohlen, mit dem Rad einen Meter Abstand zur rechten Straßenseite zu lassen.
Wenn Fußgänger und Radfahrer sich zu nah kommen
Aber nicht nur mit Autos kann es zu brenzligen Situationen kommen, auch bei Begegnungen mit Fußgängern ist es wichtig, die Gesetze zu kennen. Ein Beispielfall zeigt, wie schnell es hier zu Unfällen kommen kann: Ein Radfahrer fährt auf dem Radweg, der getrennt vom Fußgängerweg verläuft. Er klingelt, um eine Fußgängerin auf sich aufmerksam zu machen, die mit einer Gruppe auf dem Fußgängerweg steht. Sie macht jedoch eine plötzliche Bewegung auf den Radweg zu. Der Radfahrer erschrickt ebenfalls, und es kommt zum Sturz.
Das Gericht entscheidet daraufhin, dass die Schuld hier überwiegend beim Radfahrer liegt. Warum? Der Radweg befreit den Radfahrer, nicht von der Sorgfaltspflicht. Gerade beim Überholen oder Vorbeifahren müssen Fahrradfahrer die ihre Geschwindigkeit der Situation anpassen. Die Rücksichtnahme auf Fußgänger steht hier an erster Stelle.
Umgekehrt gilt: Auf Radwegen haben Fußgänger nichts zu suchen - wenn sie dennoch einen Radweg überqueren, müssen sie besonders aufmerksam sein, sonst riskieren sie eine Mitschuld.
Wo muss, soll, darf man als Radfahrer fahren?
Es kann etwas verwirrend sein, wann man als Fahrradfahrer verpflichtet ist, den Radweg zu nutzen. Die Antwort ist jedoch eindeutig: Wenn das blaue Fahrradweg-Schild vorhanden ist.
Ausnahmen gibt es hier nur für Fahrräder mit einem Anhänger oder auch Lastenfahrräder. Da diese oft zu breit sind für den schmalen Radweg, ist es ihnen gestattet, die Straße zu nutzen, auch wenn ein blaues Schild für den Fahrradweg vorhanden ist.
Anders ist es bei dem kleinen, weißen Zeichen "Radfahrer frei": Hier ist das Fahrradfahren auf dem jeweiligen Weg erlaubt, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Generell ist es Radfahrern verboten, auf dem Gehweg zu fahren - ausgenommen sind hier Kinder bis zu zehn Jahren.
Das bedeuten die Verkehrszeichen für Fahrradfahrer
Drahtesel auf dem Zebrastreifen
Radfahrer haben am Zebrastreifen nicht dieselben Rechte wie Fußgänger. Sie müssen absteigen und zu Fuß gehen, wenn sie das Vorrecht der Fußgänger in Anspruch nehmen wollen. Nutzt man ihn fahrend, hat der Autoverkehr Vorfahrt.
Nur mit Rücksicht läuft es rund
Egal, ob man zu Fuß, im Auto oder auf dem Sattel unterwegs ist, das oberste Gebot ist Vorsicht und Rücksicht. Alle Beteiligten sollten ihre Sorgfaltspflichten ernst nehmen und sich mit offenen Augen durch den Verkehr bewegen.
Denn ob man schlussendlich haftet oder nicht: das Wichtigste ist doch, dass alle sicher an ihrem Zielort ankommen.