Zum 1. Juli wird die Entsorgung von Elektroschrott mit dem novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) einfacher, denn Verbraucher können alte Elektrogeräte teilweise auch zum Supermarkt und Discounter zurückbringen. Es gibt damit neue Regeln für die Entsorgung - allerdings muss auch nicht jeder Lebensmittelhändler die alten Geräte zurücknehmen.
Wie ist die neue Regelung für die Entsorgung von Elektrogeräten?
Es hängt von mehreren Faktoren ab, ob ich meine alten Elektrogeräte im Supermarkt entsorgen kann oder nicht:
- Nur Händler, deren Verkaufsfläche mehr als 800 Quadratmeter groß ist, müssen Altgeräte zurücknehmen. Das heißt also, viele kleine Geschäfte müssen es nicht.
- Zudem gilt die Rücknahmepflicht auch nur bei Händlern, die auch selbst Elektrogeräte verkaufen - entweder dauerhaft oder mehrmals im Jahr. Wenn also ein Supermarkt zum Beispiel als Aktion gelegentlich elektrische Zahnbürsten oder Rasierer verkauft.
Generell sind die großen Ketten auf die Neuregelung vorbereitet. Kaufland, Aldi Süd und REWE haben auf SWR-Anfrage versichert, dass die Mitarbeiter geschult seien. Kunden sollten sich mit ihren alten Geräten an der Infostelle oder der Kasse melden.
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Kann mich der Einzelhandel mit dem Altgerät wieder heimschicken?
Es kann schon passieren, dass ich meinen Kühlschrank oder meine Waschmaschine wieder mitnehmen muss. Auch dafür gibt es spezielle Regeln:
- Grundsätzlich müssen die Supermärkte und Discounter alte Elektrogeräte mit bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge zurücknehmen. Das sind zum Beispiel Rasierer, Smartphones oder Wasserkocher.
- Die Rücknahmepflicht ist allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt - ich kann also nicht zehn alte Wasserkocher bei einem Händler abgeben.
Bei größeren Elektrogeräten - wie etwa einer Waschmaschine oder einem Fernseher - muss der Händler das alte Gerät nur annehmen, wenn der Kunde ein neues Gerät der gleichen Art kauft. Wer also seine alte Waschmaschine bei seinem Händler abgeben möchte, müsste das neue Gerät direkt bei ihm kaufen.