Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, muss es eigentlich sofort beim hierfür örtlich zuständigen Amtsgericht Insolvenz anzumelden. Das Problem dabei: Zurzeit ist diese so genannte „Insolvenzantragspflicht“ ausgesetzt. Wer als Unternehmer also durch Corona bedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, muss vorerst keinen solchen Insolvenzantrag stellen. Diese Regelung gilt noch bis zum 30.September 2020, wird aber möglicherweise sogar noch darüber hinaus verlängert.
Einkaufen in Corona-Zeiten ist schwieriger – da weniger transparent

Was Unternehmern in der Corona-Krise helfen soll, macht Verbrauchern das Einkaufen – Online wie im Geschäft –nicht einfacher. Denn wie sollen sie jetzt noch erkennen, ob ihr Geld – im Falle einer geforderten Vorauszahlung - bei dem Unternehmen auch tatsächlich sicher ist? Durch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wächst jedenfalls für die Verbraucher die Gefahr, weil nun auch immer mehr Unternehmen tätig sind, die längst pleite wären. Fachleute sprechen in so einem Fall von „Zombieunternehmen“, also Firmen, die wirtschaftlich gesehen eigentlich schon längst tot sind.
Abschluss eines „Käuferschutzes“ macht gerade besonders Sinn

Eine Möglichkeit sich – zumindest Online – als Verbraucher gegen die Insolvenz des Verkäufers abzusichern ist der so genannte "Käuferschutz“. Das Zahlungsportal „PayPal“ oder das Gütesiegel-Portal „Trusted Shops“ bieten ihn unter anderem an und sind in Deutschland Marktführer damit. Immer vorausgesetzt man loggt sich über die jeweilligen Portale ein und kauft über sie bei den Händlern ein. Aber ACHTUNG: denn grundsätzlich gilt der Basis-Käuferschutz, etwa bei Trusted Shops, nur 30 Tage ab Bestelldatum und auch nur für einen maximalen Einkaufswert von 100 Euro. Heißt: bei höheren Kaufpreisen und längeren Lieferzeiten, etwa für ein neues, maßgefertigtes Möbelstück, greift der normale Käuferschutz nicht mehr.
Unser Tipp: In einem solchen Fall den Käuferschutz immer direkt bei Vertragsabschluss erweitern - und bei längeren Leiferzeiten auch verlängern. Trusted Shops etwa bietet einen solchen erweiterten Käuferschutz als Käuferschutz Plus für 9,90 Euro Jahresgebühr an. Dafür sollen dann alle Bestellungen bei zertifizierten Online-Shops bis 20.000 Euro pro Einkauf abgesichert sein.
Wenn nichts mehr hilft – sollte der Insolvenzverwalter helfen
Ist das Unternehmen jedenfalls Pleite, schlägt unweigerlich doch irgendwann die Stunde des Insolvenzverwalters - auch in Corona-Zeiten. Und der entscheidet dann den Vertrag entweder ganz oder teilweise zu erfüllen, oder das Geschäft gleich ganz rückabzuwickeln. Und den Verbraucher damit auf einen eventuellen Rückzahlungsanspruch zu verweisen. Das allerdings wird in den allermeisten Fällen nur ein Bruchteil dessen sein, was einst als Vorkasse gezahlt wurde (abhängig von der jeweilligen Insolvenzquote).
Nochmal Nachzahlen - trotz bereits geleisteter Vorkasse?!
Vorteilhafter aus Verbrauchersicht ist daher oft das Angebot des Insolvenzverwalters, den Vertrag doch noch zu erfüllen. Allerdings hat die Sache meist einen entscheidenden Haken: Denn geleistet wird dann meistens nur, wenn nachträglich ein zusätzlicher Aufpreis bezahlt wird. Ob man solche Angebote annimmt und tatsächlich nochmal zahlt oder lieber auf die Ware verzichtet und damit zumeist ja auch das bereits vorab gezahlte Geld, muss letztlich jeder für sich selbst abwägen.
Entscheidet man sich jedenfalls für die Leistung und damit ja auch für eine weitere (Nach-)Zahlung, so sollte vereinbart werden, dass die Mehrzahlung erst nach Lieferung geleistet wird. Oder dass die Zahlung zumindest auf einem unabhängigen Treuhandkonto landet. Denn nur so kann man sicherstellen, dass die Nachzahlung nicht auch noch in der Insolvenzmaße verloren geht.