Das Problem: Das Kurzarbeitergeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit – und zwar aus den Rücklagen, die die Behörde aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gebildet hat. Reichen die nicht, muss der Staat einspringen. Firmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, bezahlen ihre Beschäftigten also teilweise nicht selbst.
Von der Aktien-Dividende haben dagegen nur die Aktionäre eines Unternehmens etwas. BMW zum Beispiel zahlt dieses Jahr 2,50 Euro pro Aktie – insgesamt kommen da über 1,6 Milliarden Euro zusammen. Fast 350 Millionen davon gehen an eine der reichsten Deutschen, an die BMW-Großaktionärin Susanne Klatten.

In Nachbarländern sind Gewinnbeteiligungen bei Kurzarbeit tabu
Viele sagen: Firmen, die Kurzarbeit beantragen, dürfen keine Dividenden auszahlen. In Dänemark oder Frankreich ist das so geregelt.
Auf der anderen Seite sind die Dividenden eine Rückschau: Das heißt, die Aktionäre werden an den Gewinnen des vergangenen Jahres beteiligt. Nächstes Jahr werden die Dividenden infolge der Corona-Krise also vermutlich niedriger ausfallen. Und außerdem ist Verlässlichkeit wichtig: Die Aktionäre müssen sich drauf verlassen können, dass sie für ein gutes Jahr belohnt werden.
Auch Aktionäre müssen Gürtel enger schnallen
Unterm Strich finde ich trotzdem, dass Unternehmen, die Kurzarbeit angemeldet haben, keine Dividenden ausschütten sollten. Und diese Möglichkeit haben sie. Viele müssen grade verzichten: Selbstständige, kleine Firmen, alle, die ihren Job verlieren oder wegen der Kurzarbeit weniger verdienen. Deshalb ist auch den Aktionären der Verzicht zuzumuten. Und wenn ihr Geld im Unternehmen bleibt, tragen sie auch dazu bei, dass "ihre" Firma gut durch die Krise kommt.