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Ein Spielzeugbauer aus Nürnberg möchte Modelle des Porsche 911 im wesentlich kleineren Maßstab nachbauen und verkaufen. Doch darf er das tun? Oder muss er dafür Lizenzgebühren an Porsche bezahlen? Welchen Schutz genießt das Design des Porsche 911 heute? Immerhin ist der Ur-Porsche von 1963, also inzwischen schon mehr als 50 Jahre alt.
Design ist oft ein Streitfall vor Gericht

Was macht den Goldbären von Haribo eigentlich zum Goldbären? Und darf die Schokoladenfirma Lindt dann auch einen Schokoladen-Teddy in Goldfolie verkaufen? Oder ist nicht auch das eine Art Goldbär, nur halt in Schokolade. Über diesen Fall musste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe 2015 entscheiden. Ergebnis: Nur weil der Lindt-Teddy auch golden sei, sei er noch lange kein Goldbär.
Ein Tablet ist ein Tablet

Wie ähnlich dürfen sich ein Tablet von Apple und eines vom Hauptkonkurrenten Samsung eigentlich sein? Nicht so ähnlich jedenfalls, dass Verwechslungsgefahr besteht, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf 2012. Weswegen es in einem Eilverfahren den Vertrieb eines damals nagelneuen Samsung-Tablets verboten hat.
Auch das Design von Handtaschen ist geschützt
Nicht besser erging es da der schwedischen Billig-Modekette H&M, die gegen zwei Design-Vorlagen einer Handtasche des französischen Luxuskonzerns Yves Saint Laurent geklagt hatte. Klage abgewiesen urteilte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg. Die Taschen, die H&M eigentlich hatte verkaufen wollte, hätten denen von Yves Saint Laurent wohl einfach zu ähnlich gesehen.