Marktcheck blickt durch

Tipps für schnelles Internet in der ganzen Wohnung

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AUTOR/IN
Nina Rathfelder
ONLINEFASSUNG
Valeria D'Alessio

Wie findet man heraus, warum das Internet zu Hause so langsam ist, wie sorgt man für Empfang im ganzen Haus und was tut man, wenn der Internetanbieter der Grund für das Problem ist?

Wir blicken durch und klären folgende Fragen:

Warum bricht die Internetverbindung ab?

Wenn das Internet abbricht, liegt es entweder am Anbieter oder am Router. Häufig reicht der WLAN-Router nicht aus, um in jedem Zimmer zu Hause einen guten Netzempfang zu erhalten. Das liegt daran, dass die Reichweite eines WLAN-Routers begrenzt ist. Bei einem gewöhnlichen Router kann man von einer maximalen Reichweite von 10 bis 20 Metern ausgehen. Das heißt also, die Leistung nimmt ab, je weiter man sich vom Router entfernt. Zudem können die Wohnwände ein weiteres Problem darstellen. Denn diese sind in neuen Häusern oftmals aus Stahlbeton, was dazu führt, dass das Signal aufgehalten wird. Dazu kommen Fußbodenheizungen oder elektronische Geräte wie z.B. Babyphones, die den Empfang stören können. Es gibt aber durchaus auch Defekte an den WLAN-Routern, wenn sie zum Beispiel bei Gewittern kurzen Spannungsspitzen ausgesetzt waren.

Wie komme ich in das Einstellungsmenü des Routers?

Im Einstellungsmenü des Routers können Sie überprüfen, ob Ihnen Fehlermeldungen angezeigt werden, wie schnell das Internet am Hausanschluss ankommt und wie der Router überhaupt verbunden ist. Außerdem sollten sie überprüfen, wie viele WLANs in ihrer Nachbarschaft auf dem gleichen Kanal senden. Sind es zu viele, kommt es zu Überlagerungen und somit zu Störungen. Es kann helfen, den Kanal zu wechseln, auf dem das WLAN funkt. Wie das funktioniert, sehen Sie hier:

Welche Möglichkeiten gibt es für besseres Internet zu Hause?

Router-Wechsel
Wenn ein Router vom Internetanbieter zur Verfügung gestellt wird, kann es sich lohnen, diesen gegen ein leistungsfähigeres Modell zu ersetzen. Das spart Mietkosten und man kann das Gerät auch bei einem Vertragswechsel behalten. Man sollte allerdings beachten, dass die Mitarbeiter der Anbieter meist nur auf Mietgeräte geschult sind. Diese sind schon voreingestellt, was die Installation deutlich erleichtert. Daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf eines neuen Modells über den Vorgang der Installation zu informieren.

Repeater
Mit einem Repeater ist es nicht möglich die WLAN-Verbindung zu verstärken, weshalb die deutsche Bezeichnung "WLAN-Verstärker" etwas irreführend ist. Er kann die Verbindung nur weitergeben und nutzt hierfür das bestehende WLAN-Signal des Routers. Das führt dazu, dass die Übertragungsrate pro angeschlossenem Verstärker etwa halbiert wird. Dafür sorgt der Repeater für eine größere Signal Reichweite im Haus. Er kommt in die Steckdosen der Räume, die zu weit entfernt vom WLAN-Modem sind.

Allerdings übernehmen Repeater selten den WLAN-Namen des Routers. Das hat zur Folge, dass Smartphones und Co. im Netzwerk des Routers bleiben, obwohl der Repeater näher liegt. Wenn dann das Signal gewechselt wird, kommt es zu einem kurzen Verbindungsabbruch. Das kann zu Ladezeiten oder Unterbrechungen führen.

Powerline-Adapter
Powerline-Adapter können ein Netzwerk über das Stromnetz eines Hauses verlängern. Dabei werden Daten vom Router über einen Adapter in eine freie Steckdose und damit in die Stromleitung eingespeist. Mit einem weiteren Adapter lässt sich das Signal dann an einer beliebigen anderen Steckdose im Haus wieder abgreifen. Die Adapter stellen das Netz dort je nach Ausführung per LAN-Kabel oder auch als WLAN zur Verfügung. So können Netzwerke vor allem in größeren oder verwinkelten Gebäuden relativ verlustarm erweitert werden, ohne dass lästige Kabel verlegt werden müssen.

Andreas Reinhardt checkt einen Powerline-Adapter (Foto: SWR)
Andreas Reinhardt checkt einen Powerline-Adapter

Mesh-WLAN
Um in größeren Wohnungen und Häusern Verbindungsabbrüche im WLAN zu vermeiden, eignet sich das Mesh-WLAN. Anders als bei einem gewöhnlichen WLAN-Netzwerk werden bei einem Mesh-System mehrere Geräte benutzt. Neben einem speziellen Router benötigt man zusätzlich Mesh-Geräte, die man im ganzen Gebäude verteilt, um beispielsweise auf mehreren Stockwerken ein gleichmäßiges Signal zu erreichen. Bewegt man sich zum Beispiel mit einem Smartphone innerhalb des Meshnetzes so übernimmt immer das bestgelegene Meshgerät die Versorgung, ohne dass es bei der Übergabe zwischen den Geräten zu Verbindungsabbrüchen kommt.

Anbieter wechseln
Wenn gar nichts hilft, sollte man über einen Wechsel des Internetanbieters nachdenken. Den alten Vertrag sollte man jedoch nicht selbst kündigen, sondern das dem neuen Anbieter überlassen. Denn dieser spricht sich mit dem alten Anbieter ab und einigt sich auf einen Wechseltermin. Wer selbst kündigt, muss meistens für eine längere Übergangszeit ohne Internet zu Hause klarkommen und verliert womöglich seine Festnetznummer.

Was ändert sich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz?

Laut Bundesnetzagentur bekommen nur 24 Prozent der Internetnutzer die vertraglich vereinbarte maximale Datenrate. Der Frust ist bei vielen groß. Aber wer sich beschweren will, muss den Mangel beweisen, also die Geschwindigkeit messen. Das geht am besten mithilfe des Tools Breitbandmessung.deder Bundesnetzagentur. Bei deutlichen Abweichungen kann man den Anbieter damit konfrontieren. Bisher war es aber auch dann noch schwierig seine Ansprüche durchzusetzen. Die gute Nachricht: Ab dem 1. Dezember haben Sie mehr Rechte, denn das Telekommunikationsgesetz wird geändert.

Das verbessert sich für Verbraucher:

  • Zahlen entsprechend der Leistung: Ab Dezember muss man nur noch für die Leistung zahlen, die auch ankommt. Wenn Sie also nur 50 MBit statt 100 MBit erhalten, dann müssen Sie auch nur die Hälfte zahlen. Aber Achtung: Um das zu beweisen, sollte man an zwei unterschiedlichen Tagen mindestens 20 Messungen machen. Schon wenn 18 von 20 Messungen unter der versprochenen Leistung liegen, hat man einen Minderungsanspruch. Die genaue Ausgestaltung der Bedingungen für die Ansprüche der Verbraucher liegt bei der Bundesnetzagentur. Bisher gibt es erst einen Entwurf, aus dem sich allerdings schon ableiten lässt, dass die Bundesnetzagentur für die Netzqualität eine hohe Messlatte anlegt.
  • Außerdem hat man bei zu schlechter Netzversorgung, wie oben beschrieben, künftig ein Sonderkündigungsrecht.
  • Keine automatische Vertragsverlängerung: Der Anbieter ist bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, dazu verpflichtet, den Verbraucher über eine anstehende Vertragsverlängerung aktiv zu informieren. Zudem müssen Kunden darüber informiert werden, wie sie diese Verlängerung durch eine Kündigung verhindern können. Das regelt das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz.
  • Ebenso kann man zukünftig auch innerhalb der Verlängerung immer mit einer Monatsfrist statt der bisherigen Jahresfrist kündigen. Diese Regel gilt allerdings auch erst ab dem 1. März 2022 und dann auch nur für neu abgeschlossene Verträge.

Für alle Verträge mit Abschluss vor dem 1. März 2022 gilt weiterhin die alte Regelung. Hier ist also weiterhin die automatische Vertragsverlängerung bis zu einem Jahr erlaubt. Damit Sie den richtigen Kündigungszeitpunkt nicht verpassen, sollten Sie auf Ihrer monatlichen Rechnung nach dem Laufzeitende und dem spätesten Kündigungszeitpunkt sehen. Diese Informationen müssen seit 2017 alle Anbieter auf den Abrechnungen angeben.

Diese neuen Regeln gelten übrigens nicht nur für Internetanbieter. Hier erfahren Sie mehr Details über die neuen Gesetze.

Bild von Wirtschaftsredakteur Andreas Reinhardt (Foto: SWR)
Wirtschaftsredakteur Andreas Reinhardt

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Internet Sind WLAN-Anschlüsse gesundheitsschädlich?

WLAN – also ein drahtloser Internetanschluss – ist etwas sehr Praktisches, denn man hat ein Kabel weniger und kann sich mit seinem Notebook frei im Raum bewegen.

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