Zwei Bürotische samt Bildschirme und Stühle vor weißer Wand und eine verschwommene, laufende Person im Hintergrund  (Foto: Unsplash/Laura Davidson)

Das müssen Verbraucher wissen

Was ist eine Liquidation?

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Gesa Marx
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Moritz Hartnagel

Kommt ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, kann es sich in freiwillig in Liquidation begeben. Was das für Kunden und ihr Geld bedeutet, gibt es hier zusammengefasst.

Bei einer Liquidation wird das Kapital eines Unternehmens in liquide Mittel umgewandelt. Hier kann es sich um Bargeld oder andere Vermögensgegenstände handeln. Wichtig: Die Werte müssen einfach in Bargeld umtauschbar sein.

Mit der Liquidation beginnt das gesetzlich vorgeschriebene Sperrjahr. Es dient insbesondere dem Gläubigerschutz und bedingt, dass nur Forderungen von Drittgläubigern beglichen werden dürfen.

Soll eine GmbH aus dem Handelsregister gelöscht werden, sind drei Schritte nötig: Auflösung, Liquidation und Löschung. Der letzte Schritt ist dabei erst möglich, nachdem ein Sperrjahr samt Liquidationsverfahren abgeschlossen wurde. Übrigens: Anders als bei einer Insolvenz ist eine Liquidation ein freiwilliger Prozess und wird vom Unternehmen selbst iniitiert.

Wie lange haben Kunden von Unternehmen in Liquidation Zeit Ansprüche geltend zu machen?

Für Personen, denen ein Unternehmen noch Geld schuldet, tickt die Uhr: Ein Jahr lang haben sie Zeit ihre Ansprüche geltend zu machen, danach kann der Liquidator das Unternehmen aus dem Handelsregister löschen.

Dann können keine Forderungen mehr geltend gemacht werden, weil das Unternehmen schlichtweg nicht mehr existiert. Das zu diesem Zeitpunkt noch im Unternehmen verbliebene Vermögen können die Gesellschafter dann final unter sich aufteilen.

Doch um seine Ansprüche geltend machen zu können, muss man den Liquidator erst mal erreichen.

Wo findet man den Liquidator und wie bekommen Betroffene ihr Geld zurück?

Befindet sich ein Unternehmen in Liquidation, ist es verpflichtet zum sogenannten Gläubigeraufruf. Dieser sieht vor, dass die Auflösung des Unternehmens öffentlich bekannt gemacht werden muss. Seit 2005 erfolgt dies im elektronische Bundesanzeiger. Einige Unternehmen vermerken ihre Liquidation auch auf ihren Websites. Allerdings werden Gläubiger nie direkt zur Liquidation kontaktiert, daher muss man selbst aktiv werden.

"Also ganz wichtig ist, dass man hier den Anbieter in Verzug setzt, per Einwurfeinschreiben eine kurz bemessene Frist von maximal 14 Tagen wählt, innerhalb der der Anbieter dann zurückzahlen muss. Auch habe ich noch die Möglichkeit, hier ein Mahnverfahren anzustreben, das geht bequem online."

Übrigens: Trägt ein Unternehmen „i.L.“ hinter dem Firmennamen beispielsweise im Schriftverkehr, bedeutet es, dass es derzeit liquidiert wird, sich also "in Liquidation" befindet.

Weitere Infos zur Unternehmens-Liquidation finden Sie hier bei der IHK.

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