Wer übernimmt die Kosten für den Einsatz von Feuerwehr oder Polizei, wenn die Alarmanlage oder der Rauchmelder einen Fehlalarm verursacht? Wann zahlt die Krankenkasse den Rettungswagen und wann müssen die Patienten oder sogar Dritte die Kosten selbst tragen? Unser Rechtsexperte Karl-Dieter Möller klärt auf.
In Gefahrensituationen, wie Brände oder Unwetterschäden, hilft die Feuerwehr. Doch wer zahlt den Einsatz, wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm verursacht? Das und mehr erfahren Sie hier:
Wer bezahlt den Feuerwehreinsatz?
Die 112 ist der Feuerwehr- und Rettungsdienst-Notruf und gilt für ganz Europa. Üblicherweise werden die entstandenen Kosten von der Krankenkasse oder Krankenversicherung übernommen. Doch ab wann Sie die Kosten für den Noteinsatz übernehmen, erfahren Sie hier:
Wer bezahlt den Rettungswagen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schwerer Körperverletzung oder einem Autounfall ist klar, dass sofort die Polizei zu Hilfe gerufen wird. Doch wer zahlt den Polizeieinsatz?