Rückt die Feuerwehr an, um ihren Kernaufgaben nachzukommen, dann sind diese Einsätze kostenfrei. Zu den Kernaufgaben zählen das Löschen von Bränden und das Hilfeleisten in lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier. Wann genau die Allgemeinheit und nicht der oder die Einzelne die Feuerwehr bezahlt, wird unter anderem in den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz-, oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer (BW, RLP, SL) geregelt.
Was aber, wenn der Nachbar grillt, andere Anwohner einen Brand vermuten und die Feuerwehr rufen? Hier müssen weder die Person, die die Feuerwehr ruft, noch die Person, die grillt – wenn sie dies ordnungsgemäß tut – bezahlen. „Lieber einmal mehr die Feuerwehr rufen als zu wenig“, betont unser Rechtsexperte Karl-Dieter Möller. Man braucht also keine Angst haben, dass man für einen „falschen Alarm“ zur Kasse gebeten wird.
Vorsicht im Umgang mit Feuer
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen die Allgemeinheit nicht die Kosten für Einsätze übernimmt, die zu den Kernaufgaben zählen. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass am Ende eine Rechnung im Briefkasten liegt. Bei den Kernaufgaben der Feuerwehr ist es also eine Frage der Schuld, wer den Einsatz bezahlen muss. Bei einem Brand können die Kosten daher meist nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten in Rechnung gestellt werden.
Achtung bei Kraftfahrzeugen
Feuerwehrkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt, sobald Kraftfahrzeuge involviert sind – also der Schaden oder die Gefahr durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs wie beispielsweise eines Autos erfolgt. Dann können Feuerwehrkosten auch in Rechnung gestellt werden, wenn Betroffene nur in geringem Umfang in einen Einsatz verwickelt sind. Verursacht jemand beispielsweise eine Ölspur und die Feuerwehr muss diese beseitigen, dann wird er dafür zur Kasse gebeten.

Darüber hinaus gibt es bei Verwaltungskosten häufiger Fälle, in denen Menschen zahlen müssen, auch wenn sie keine Schuld trifft. Ein Beispiel dafür wäre, dass ein Grundstücks-Besitzer den Feuerwehreinsatz für die Beseitigung eines fremden Schrott-Autos auf seinem Grund und Boden bezahlen muss, weil der Verursacher nicht auffindbar ist.
Verhältnismäßigkeit
Doch auch wenn ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird, muss dies verhältnismäßig erfolgen. Die Verwaltung der Gemeinde, die den Einsatz berechnet, hat zwar einen Ermessensspielraum, doch die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Sollte also der Verdacht bestehen, dass unverhältnismäßig viel berechnet wurde, dann sollte man Einspruch einlegen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuziehen.
Was passiert bei Fehlalarm?
Wenn der Rauchmelder anschlägt und die Nachbarn die Feuerwehr holen, ist das in den meisten Regionen nicht kostenpflichtig. Aber Achtung: Sind die Rauchmelder an einem Meldesystem angeschlossen, kann der Feuerwehreinsatz auch bei einem Fehlalarm in Rechnung gestellt werden.
Fazit
Im Zweifel aber lieber einmal zu viel die Feuerwehr rufen, denn vor allem in Notfällen zählt jede Sekunde. In der Regel werden die Kosten auch von der Allgemeinheit übernommen.
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