Was können Sie tun, wenn Sie ein Paket erhalten, obwohl Sie sicher nichts bestellt haben?
Im Internet häufen sich die BerichtWenn Sie Ware erhalten, die Sie sicher nicht bestellt haben, dann müssen Sie die beiliegende Rechnung nicht bezahlen. Denn nur durch den Erhalt unbestellter Waren kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Sie müssen die Waren in diesem Fall auch nicht zurücksenden. Trotzdem sollten Sie den angeblichen Kaufvertrag vorsorglich schriftlich widerrufen, am besten per Einwurfeinschreiben.
Was können Sie tun, wenn Sie einer Lieferung zugestimmt haben?
Wenn Sie einer Lieferung von Produktproben am Telefon zugestimmt haben, handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag. In diesem Fall haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dazu müssen Sie die Waren in der Regel auf eigene Kosten zurücksenden. Zudem müssen Sie den Vertrag fristgerecht widerrufen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen, am besten per Einwurfschreiben. Das Schreiben muss keine Begründung enthalten. Als Stichtag für die Einhaltung der Frist gilt der Termin, an welchem Sie den Widerruf absenden.
Fazit: Ruhe bewahren
Egal, ob Sie Produkte telefonisch bestellt haben oder nicht: Sofern Sie richtig reagieren, sind Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Waren zu bezahlen. Es lohnt sich also, Ruhe zu bewahren und sich nicht verunsichern zu lassen.