Ein Bauarbeiter mit Sonnenhut arbeitet mit einer Schaufel (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Arbeitsschutz im Sommer

Arbeiten in der Hitze - was ist erlaubt?

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Tamara Land
Tamara Land, SWR Wirtschaftsredaktion (Foto: SWR, SWR)
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Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft (Foto: SWR, SWR)

Das Arbeiten bei hohen Temperaturen im Sommer kann kritisch werden. Wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten schützen müssen, was Mitarbeiter dürfen - und was nicht.

Die hohen Temperaturen im Sommer machen das Arbeiten wieder besonders anstrengend. Viele fragen sich, was im Job jetzt gilt, wenn die Temperaturen weiter steigen. Was muss ich am Arbeitsplatz ertragen, wie bin ich geschützt? Viele hoffen auch, dass irgendwann automatisch Feierabend ist - also Hitzefrei. Wir erklären, was in Sachen Arbeitsschutz gilt.

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Hochsommer - dass heißt Sonne satt und Temperaturen über 30 Grad. Doch so toll das schöne Wetter für Viele auch ist: Gerade jetzt sollte man sich vor zu viel Sonne in Acht nehmen.

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Kein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer

Hitzefrei gibt es im Job leider nicht - also, dass ab einer bestimmten Temperatur sozusagen Schluss wäre. Einfach heimgehen, wenn es zu heiß ist, das ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht drin.

Aber der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass es bei der Arbeit nicht unerträglich heiß wird. Das ist in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung geregelt.

Die rote Linie im Büro: Es darf nicht gesundheitsschädlich werden

Laut Verordnung muss das Unternehmen oder der Betrieb gewährleisten, dass etwa Büros während der Arbeitszeit eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" haben.

Als Grenzwert gilt eine Raumtemperatur von 26 Grad. Wenn die erreicht ist, sollte der Arbeitgeber Maßnahmen zum Hitzeschutz ergreifen. Dazu verpflichtet ist er ab einer Raumtemperatur von 30 Grad.

Das können Arbeitgeber gegen Hitze am Arbeitsplatz tun

  • Ventilatoren oder Jalousien anbringen, wenn es keine Klimaanlage gibt
  • Den Dresscode lockern: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nicht mehr in Krawatte und Jackett oder Blazer kommen
  • Beschäftigte in kühlere Räume umquartieren
  • Pausen verlängern und Arbeitszeiten verschieben

Mit welchen Getränken wir gut durch heiße Tage kommen, dazu Tipps aus der Sendung Doc Fischer im SWR Fernsehen:

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Bei 35 Grad darf in einem Raum nicht mehr gearbeitet werden

Game over ist bei 35 Grad - ab da ist ein Raum nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Allerdings heißt auch das nicht, dass die Beschäftigten einfach heim gehen könnten. In einem solchen Fall sollte man erst einmal die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten auf das Problem ansprechen. Möglicherweise gibt es dann eine Lösung - beispielsweise, dass man das Büro wechseln oder im Keller arbeiten kann.

Auch bei Stiftung Warentest gibt es Tipps und Hinweise, was bei Hitze am Arbeitsplatz gilt.

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Kein Recht auf Homeoffice oder Gleitzeit bei Hitze

Einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Übrigens auch keinen Anspruch darauf, nur morgens oder abends, wenn es kühler ist, zu arbeiten - also auf Gleitzeit.

Der Arbeitgeber ist zwar dazu verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Es ist aber nicht festgeschrieben, wie die konkret aussehen müssen. Dazu kann gehören, die Arbeitszeit zu verschieben, längere Pausen zu erlauben oder an einem anderen Ort zu arbeiten.

Auch im Homeoffice gibt es kein Hitzefrei

Es kann ein Vorteil für Unternehmen sein, wenn die Beschäftigten mobil arbeiten dürfen. Denn dann ist nicht mehr der Arbeitgeber für den Hitzeschutz verantwortlich.

Wer sein Homeoffice also im Dachgeschoss hat, muss selbst dafür sorgen, dass es ihm da nicht zu heiß wird – und im Zweifel doch ins klimatisierte Büro wechseln.

Im Freien gibt es für die Arbeit keine Höchsttemperatur

Für Menschen in Außenberufen, wie zum Beispiel Beschäftigte auf dem Bau oder in der Landwirtschaft, gilt anders als in Österreich: Es gibt in Deutschland keine festgelegte Grenze, ab wie viel Grad Celsius draußen nicht mehr gearbeitet werden darf.

Aber für diese Berufe gibt es spezielle Arbeitsschutzverordnungen und die Betriebe haben eine Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen draußen arbeitende Beschäftigte vor der Hitze und auch vor der Sonne schützen.

Denn beides bedeutet Risiken für die Gesundheit, wie zum Beispiel die Gefahr, einen Sonnenstich oder Hitzschlag zu erleiden oder an Hautkrebs zu erkranken.

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Das hilft draußen: Sonnenschutz, Getränke und flexible Arbeitszeiten

Schutzmaßnahmen können zum Beispiel sein, dass die Arbeit draußen in die frühen Morgenstunden verlegt wird. Oder dass das, was an Organisation, Planung oder Dokumentation anfällt, dann zum Beispiel mittags in einem hoffentlich klimatisierten Büro erledigt wird.

Draußen sollten Arbeitgeber für Schatten sorgen, Sonnensegel aufhängen, Getränke zur Verfügung stellen und gegebenenfalls längere Pausen in kühlen Räumen ermöglichen.

Unter Umständen kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten auch spezielle UV-Schutzkleidung oder kostenlose Sonnencreme zur Verfügung stellen. Aber ein Recht auf Hitzefrei gibt es selbst auf dem Bau nicht.

Auch hier gilt, man sollte sich zuerst an den Chef oder die Chefin wenden und über das Problem sprechen. Denn je nach Arbeitsumfeld muss viel mit bedacht werden: Zum Beispiel welche Kleidung zum Unfallschutz notwendig ist, und auf was verzichtet werden kann, um es kühler zu haben.

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