Mit konkretem Krankheitsverdacht zahlen gesetzliche Kassen manche Untersuchung, die der Patient sonst als „Individuelle Gesundheitsleistung“ selbst zahlen müsste. Ärzte stellen teils dennoch eine Rechnung – so verdienen sie mehr.
Mit konkretem Krankheitsverdacht zahlen gesetzliche Kassen manche Untersuchung, die der Patient sonst als „Individuelle Gesundheitsleistung“ selbst zahlen müsste. Ärzte stellen teils dennoch eine Rechnung – so verdienen sie mehr.