Mann hält in der rechten Hand ein Handy. Er sitzt vor einem Laptop und blickt grimmig hinein. Welche Rechte habe ich gegenüber Ämtern und Behörden? Wie bekomme ich Schadenersatz? (Foto: Colourbox, 17551682)

Amtspflichtverletzung

Welche Rechte habe ich gegenüber Ämtern?

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AUTOR/IN
Sigrid Born
Jens Schreglmann
ONLINEFASSUNG
Sola Hülsewig

Was kann ich tun, wenn die Behörde zu langsam arbeitet und mir dadurch ein Schaden entsteht? Und was ist, wenn Gesetze fehlerhaft sind?

Inhalt:
Was tun, wenn das Amt zu langsam arbeitet?
Innerhalb welcher Zeit müssen Behörden Anträge bearbeiten?
Was tun, wenn das Amt bewilligtes Geld nicht auszahlt?
Welche Ansprüche haben Bürger bei fehlerhaften Gesetzen?
Verkehrssicherungspflicht: Wenn die Gemeinde haftet

Was tun, wenn das Amt zu langsam arbeitet?

Dorothée Gerst muss in ihrem Haus eine neue Heizung einbauen lassen, da die alte kaputt ist. Von Öl will sie auf Holzpellets umsteigen. Der Umbau wird staatlich gefördert. Dorothée Gerst stellt einen Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erhält wenige Monate später einen Festsetzungsbescheid über 15.300 Euro (45 Prozent der Kosten), die übernommen werden sollen. Die Kosten für die neue Heizung legt sie selbst aus und bestreitet die Mehrausgaben aus dem Dispo-Kredit, drauf vertrauend, dass das Geld vom Staat bald eintrifft. Sie muss jedoch knapp 11 Monate warten, bis das Amt ihr das Geld überweist. Für den genutzten Dispo-Kredit muss sie mehrere hundert Euro Zinsen zahlen. Es handelt sich nur um ein Beispiel von vielen: Derzeit müssen Bürger bei Ämtern mit ungewöhnlich langen Wartezeiten rechnen.

Das liegt einerseits am Personalmangel in den Behörden. Hinzu kommt in einigen Bereichen ein stark erhöhtes Aufkommen: So seien beispielsweise beim BAFA innerhalb von 14 Tagen im August so viele Anträge eingegangen wie sonst in einem ganzen Jahr, berichtet Jürgen Leppig vom Energieberaterverband GIH. Auch die „verschlafene“ Digitalisierung trägt offenbar in vielen Bereichen zum Bearbeitungsstau bei. Das BAFA schreibt auf Nachfrage:


„Das BAFA hat in den vergangenen Monaten bereits zahlreiche Schritte unternommen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. (…) Jedoch stellen die unerwartet hohen Antragszahlen der letzten Monate auch für eingespielte Prozesse eine Herausforderung dar, so dass die Antragsteller mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen müssen.“

Innerhalb welcher Zeit müssen Behörden Anträge bearbeiten?

Aber was kann der Bürger tun, wenn er übermäßig lange warten muss? Wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, haben Behörden in der Regel sechs Monate Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. Überschreiten sie diese Frist, können der Antragsteller oder die Antragstellerin klagen. Ausnahme: Es liegt ein „zureichender Grund“ dafür vor, dass die Behörde noch nicht reagiert hat. Im diesem Fall setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer bestimmten gesetzten Frist aus.

Ein zureichender Grund kann beispielsweise sein, dass dem Amt noch relevante Informationen für die Bearbeitung des Antrages fehlen. Personalmangel oder überarbeitete Mitarbeiter sind keine zureichenden Gründe.

Wer eine Untätigkeitsklage erwägt, sollte sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen, rät Rechtsexperte Karl-Dieter Möller.

Mehrere Papiere sind in Ordnern abgeheftet. Die Unterlagen türmen sich übereinander in einem Büro. Welche Rechte habe ich gegenüber Behörde und Amt? Wie bekomme ich Entschädigung und Schadenersatz bei Fehlern? (Foto: Unsplash/Wesley Tingey.)
Viele Behörden in Deutschland sind überlastet, wodurch sich die Bearbeitung von Anträgen verzögert.

Was tun, wenn das Amt bewilligtes Geld nicht auszahlt?

Wenn ein Amt bereits bewilligtes Geld nicht in der angemessenen Frist zahlt, könnte eine Amtspflichtverletzung vorliegen. Man sollte die Behörde in diesem Fall umgehend in Verzug setzen. Dafür schickt man dem Amt eine Zahlungsaufforderung (Brief mit Rückschein), die eine Frist (vier bis sechs Wochen) enthält, binnen derer der Betrag ausgezahlt werden soll. Erst ab dem Zeitpunkt, wo man den “Schuldner” - hier die Behörde - in Verzug gesetzt hat, kann man in der Regel auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Grundsätzlich sind der Staat, beziehungsweise seine Behörden, im Fall von Schäden wegen zu langsamer Bearbeitung der Anträge haftbar zu machen. Diese Tatsache ist häufig bei Verzögerungen beim Hausbau relevant, wo die Schäden schnell enorme Summen erreichen. So hat der Bundesgerichtshof einem Bauträger Recht gegeben, der ein Jahr und acht Monate auf die Grundbucheintragung warten musste. Das Bundesland musste ihm Schadenersatz in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zahlen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.01.2007, - III ZR 302/05).

Welche Ansprüche haben Bürger bei fehlerhaften Gesetzen?

Es mag für viele überraschend sein: Enthalten Gesetze Fehler und entstehen daraus Schäden für einzelne Bürger, können diese daraus keinerlei Ansprüche ableiten. So hat beispielsweise eine fehlerhafte Verordnung im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse einige Mieter viel Geld gekostet, weil die Mietpreisbremse dadurch schlicht nicht wirksam war. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass der Staat dafür nicht haftbar gemacht werden kann (Urteil vom 28.01.2021, Az. III ZR 25/20). Theoretisch könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gehen, Rechtsexperte Möller hält eine neue Entscheidung aber für unwahrscheinlich: „Das würde die Büchse der Pandora öffnen.“ Allein die Ansprüche, die sich aus fehlerhaften Coronaverordnungen ergäben, könnten in die Milliarden gehen.

Verkehrssicherungspflicht: Wenn die Gemeinde haftet

Die öffentliche Hand muss dafür sorgen, dass sich die öffentliche Infrastruktur in dem Zustand befindet, den man erwarten darf. So gab das Oberlandesgericht Saarbrücken einer Frau Recht, die sich durch einen verkehrsunsicheren Schachtdeckel schwer verletzte. Der Deckel gab unter ihr nach, sie stürzte mit einem Bein in den Schacht. Die Gemeinde haftet für alle entstandenen Schäden und muss auch die Gerichtskosten zahlen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.5.2021, 4 U 21/20).

Auch im Fall von Herbstlaub, welches auf Geh- und Radwege fällt und eine glitschige Schicht bildet, hat die öffentliche Hand für die Verkehrssicherung zu sorgen. Dabei reicht es nicht, in vorher festgelegten Zeitabständen sauber zu machen, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Urteil vom 09.12.2005 - 9 U 170/04). Fällt zu bestimmten Zeiten mehr Laub als zu anderen, müssen die Straßen dann häufiger gereinigt werden: „Es ist dem Sicherungspflichtigen zumutbar, auch außerhalb üblicher Dienstzeiten die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sicher zu stellen.“

Stürzen Radfahrer jedoch auf dem glitschigen Laub, trifft sie mitunter eine Teilschuld, wenn sie das auf dem Weg liegende Laub sehen und sich nicht entsprechend vorsichtig verhalten. Generell ist die Gemeinde auch nicht verpflichtet, herabfallende Blätter sofort zu entfernen: „Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nicht erreichbar…“ (KG Berlin, 11.10.2005, 9 U 134/04). Im Einzelfall werden Gerichte also immer abwägen, ob die Gemeinde ihre Pflichten wirklich verletzt hat oder ob der Bürger nicht von sich aus vorsichtiger hätte sein müssen.

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