Volker Blum aus Bingerbrück soll 500.000 Euro für die Sanierung eines Bachlaufs bezahlen, der unter seinem Grundstück verläuft. Der Kanal stammt aus den 70er Jahren und ist dringend sanierungsbedürftig.
Volker Blum hat schon einiges hinter sich: Der Hausbesitzer hat seinen Beruf aufgegeben, um zuerst seine Lebensgefährtin und danach seine Mutter bis zu ihrem Tod zu pflegen. Und dann haben noch Messies das Haus auf dem betreffenden Grundstück renovierungsbedürftig hinterlassen.
Laut Kreisverwaltung ist die juristische Lage eindeutig: Die Kosten für die Kanalsanierung muss der Grundstücksbesitzer tragen, auch wenn es ihn in die Insolvenz treibt.