Verbotene Symbole in Deutschland

Warum das russische "Z"-Symbol strafbar sein kann

Stand

In Rheinland-Pfalz sieht man es seit Kriegsbeginn immer häufiger: Ein Z, gemalt auf städtische Mülleimer oder Hauswände, an Autoscheiben oder auf Kleidung. Durch den Krieg in der Ukraine wurde hier in Deutschland aus einem Buchstaben ein Symbol mit Konfliktpotential.

Video herunterladen (18 MB | MP4)

Denn das Z gilt als Symbol für den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Der Krieg verstößt gegen das Völkerrecht, denn auch Russland hat wie 192 andere Staaten der Erde die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet und damit als bindend anerkannt. Artikel 2 der Charta ruft dazu auf, "Streitigkeiten friedlich" beizulegen. Entscheidend ist hier Absatz 4: Gewalt "gegen die territoriale Unversehrtheit" oder die "politische Unabhängigkeit eines Staates" ist untersagt. Nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Paragraf 13) ist ein Angriffskrieg als Straftat zu betrachten.

Das Zeigen des Z kann strafbar sein

Genau aus diesem Grund kann das Zeigen des Z-Symbols in Deutschland strafbar sein. Denn Paragraf 140 des deutschen Strafgesetzbuches verbietet die "Belohnung und Billigung" von Straftaten. Diese Vorschrift dient dem Schutz des öffentlichen Friedens und soll die Entstehung "eines Klimas verhindern, in dem gleichartige Untaten gedeihen können". Wer also Straftaten öffentlich gut heißt, fördert damit eventuell Nachahmer.

Das Z-Symbol: Seit Kriegsbeginn immer häufiger im öffentlichen Raum in Rheinland-Pfalz zu sehen (Foto: SWR)
Das Z-Symbol: Seit Kriegsbeginn immer häufiger im öffentlichen Raum in Rheinland-Pfalz zu sehen

Strafbar erst im Kontext mit russischem Angriff auf Ukraine

Im konkreten Fall bedeutet das: Einfach irgendwo ein Z aufzumalen ist per se nicht strafbar. Erst der eindeutige Kontext mit dem russischen Angriff auf die Ukraine macht das Verbreiten dieses Symbols zu einer Straftat. Denn damit eine Handlung nach Paragraf 140 als strafbar zu ahnden ist, müssen im Wesentlichen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

Zunächst muss die Form des Billigens öffentlich geschehen. Das kann geschehen in einer Versammlung oder durch sonstiges Verbreiten eines Inhalts - schriftlich als Schmiererei, als Aufkleber auf Autos, per Video oder als getragenes oder sonst veröffentlichtes Symbol. Private Äußerungen im kleinen Kreis sind nicht erfasst. Von Billigen ist zu sprechen, wenn unbeteiligte Personen Äußerungen oder Symbole eindeutig als positive Bewertungen einer Straftat verstehen.

Z-Symbol kann öffentlichen Frieden stören

Das Billigen muss weiterhin in einer Form passieren, die "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Gemeint ist ein gesellschaftlicher Zustand des friedlichen Zusammenlebens, in dem ein objektives Sicherheitsgefühl vorherrscht. Die Auslegung dieses Merkmals ist umstritten und macht die Entscheidung im Einzelfall kompliziert, weil alle Umstände „umfassend gewürdigt“ werden müssen.

Im Fall des Z-Symbols in Bezug auf den Ukraine-Krieg sieht die Störung so aus, dass die Mehrheit der Gesellschaft solidarisch mit der ukrainischen Bevölkerung ist, viele Menschen aus der Ukraine hier leben oder auch hierher geflüchtet sind,. Den Krieg also öffentlich gut zu heißen, kann leicht eine Spaltung der Gesellschaft hervorbringen.

Das Z - ein Symbol mit hohem Konfliktpotential (Foto: SWR)
Das Z - ein Symbol mit hohem Konfliktpotential

Straftatbestand nur schwer feststellbar

Die dritte Voraussetzung ist der sogenannte "subjektive Tatbestand", also die innere Einstellung des Täters oder der Täterin zur Tathandlung. Auch hier hat es ein Gericht nicht leicht, eindeutig zu einem Ergebnis zu kommen. Für jeden Einzelfall gilt es zu klären: Erkennt die Person, dass es sich beim Ukraine-Krieg um einen verbotenen Angriffskrieg handelt, billigt sie diesen und zeigt somit vorsätzlich ihre Zustimmung in Form eines Z? Oder fehlt der Vorsatz, weil die Person der russischen Propaganda glaubt, in ihren Augen der Krieg also gar keine Straftat darstellt, die man billigen könnte. Dies ist oft nur schwer festzustellen und muss vom Gericht für jeden Einzelfall sorgfältig ermittelt werden.

Fest steht aber, dass das Verwenden des Z-Symbols in Deutschland inzwischen einen sogenannten Anfangsverdacht begründet und Polizei und Staatsanwaltschaft angehalten sind, zu ermitteln. Das ist keine Kleinigkeit, denn sollte es zu einer Verurteilung kommen, können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe angesetzt werden.

Mehr zum Thema

Bad Kreuznach

Verbotenes "Z"-Symbol? Ermittlungen nach pro-russischer Demo in Bad Kreuznach

Rund 450 Menschen hatten am Sonntag an einer pro-russischen Demonstration in Bad Kreuznach teilgenommen. Für mindestens einen Protestler hat dies ein juristisches Nachspiel.

Stand
AUTOR/IN
SWR Fernsehen