Urlaub im Schatten der Pandemie

Was beim Reisen in Corona-Zeiten zu beachten ist

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Deutschland ist nach den USA und China das reisefreudigste Land der Welt. Dass der Sommerurlaub 2020 nicht mehr ganz ausfallen muss, freut viele. Trotzdem sind zahlreiche Urlauber verunsichert.

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  • Welche Risiken bestehen, wenn es am Urlaubsziel zu einem Lockdown kommt?
  • Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Reise wegen Corona ausfällt?

Hier kann man wieder Urlaub machen

Die Aufhebung der globalen Reisewarnung gilt für die EU und die sogenannten Schengen-assoziierten Staaten. Dazu gehören zum Beispiel Großbritannien, die Schweiz, Liechtenstein oder Island. Einreisesperren gibt es noch für Spanien, Finnland und Norwegen, auch für Schweden besteht noch eine Reisewarnung.
Auch innerhalb Deutschlands sind Reisen grundsätzlich wieder erlaubt.

Wer in ein Land außerhalb dieses Bereichs reist, für das noch eine Reisewarnung besteht, setzt sich einem persönlichen Risiko aus. Sollte es dort zu einem neuen Ausbruch der Pandemie kommen und eine Quarantäne verhängt werden, muss der Reisende für alle Folgekosten selbst aufkommen. Die Bundesregierung hat auch ausdrücklich ausgeschlossen, dass es eine erneute Corona-bedingte Rückholaktion geben wird. Kommt man aus dem Urlaubsland nicht rechtzeitig zurück, droht unter Umständen auch der Jobverlust zuhause.

Ein Blick auf die Seite des Auswärtigen Amtes im Internet. (Foto: SWR)
Ein Blick auf die Seite des Auswärtigen Amtes ist für Reisende immer ratsam. Dort finden sich die aktuellen Informationen zu den geltenden Regelungen am Reisezieel.

Aber auch Länder, für die die Warnung aufgehoben ist, können immer noch eigene Einschränkungen haben. Beispiel Spanien, Platz zwei auf der Liste der liebsten Reiseziele der Deutschen. Mindestens bis zum 21. Juni muss jeder, der dort als Tourist einreist, für 14 Tage in Quarantäne. Mit Ausnahme der Balearen - hier dürfen ab heute bis zu 10.900 Urlauber ausschließlich aus Deutschland einreisen, quasi als Corona-Reise-Testlauf. 

Jeder sollte sich sowohl bei der Buchung als auch regelmäßig vor der Reise über die aktuellen Einschränkungen am Urlaubsziel informieren. Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes finden sich immer die aktuellen Informationen für alle Reiseländer. Außerdem erfahren Sie hier auch, welche Hygieneregeln vor Ort zu beachten sind.

Wenn Sie Urlaub in Deutschland planen, sollten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierungen schauen, welche Regeln oder Einschränkungen dort gelten.

Für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union verlängerte die Bundesregierung die Reisewarnung für Touristen bis zum 31. August.

Das müssen Sie bei der Buchung beachten

Egal, ob sie die Reise im Reisebüro oder online von zuhause buchen, sollten Sie gezielt nach den Rücktrittsbedingungen fragen, falls sich die Pandemiesituation im Reiseland wieder verschlimmert.

Wichtig: Damit im Falle einer Stornierung auch deutsches Reiserecht gilt, sollten Sie nur auf Webseiten buchen, die sich gezielt an deutsche Touristen richten.

  • Bucht man selbst vor Ort, gilt das jeweilige Landesrecht, das unter Umständen weniger verbraucherfreundlich ist.
  • Bei Buchung in einem deutschen Reisebüro gilt automatisch deutsches Recht.
  • Grundsätzlich gilt: Ein Rückerstattungsanspruch gilt nur, wenn das Auswärtige Amt nach Reisebuchung wieder eine offizielle Reisewarnung ausspricht und die Reise deshalb ausfällt.
  • Gibt es keine offizielle Warnung und man storniert die Reise von sich aus, besteht kein automatischer Rückerstattungsanspruch.
Lässiges Lümmeln an einer Bucht mit Sportbooten (Foto: SWR)
Wie teuer wird das Vergnügen, wenn sich im Urlaub die Corona-Krise erneut zuspitzt?

So versichern Sie sich am besten

  1. Eine Reiserücktrittsversicherung ist grundsätzlich sinnvoll. Sie deckt aber nur den Fall ab, wenn man aus schwerwiegenden persönlichen Gründen wie einem Todesfall in der Familie oder wenn man selbst erkrankt, die Reise nicht antreten kann. Eine Rückerstattung im Pandemiefall schließen fast alle Versicherer aus.
  2. Auf jeden Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese deckt auch eine mögliche COVID-19-Erkrankung im Urlaub ab. Allerdings nur, wenn ich mich erst im Ausland infiziere. Sollte ich bereits zuhause Covid-19-Symptome haben und trotzdem reisen, kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn ich dann im Ausland erkranke.

Diese Rechte haben Sie bei Reiseausfall

Ausfälle von Pauschalreisen sind grundsätzlich versichert. Nach der Thomas-Cook-Pleite hat sich aber gezeigt, dass die Deckungssumme oft nicht reicht. Zukünftig soll ein Versicherungsfond das verhindern.

  • Die Bundesregierung arbeitet aktuell noch an einem entsprechenden Gesetz. Es ist allerdings noch nicht in Kraft.
  • Die Deutsche Bahn bietet zahlreiche Möglichkeiten, Fahrkarten gegen Gutscheine einzutauschen, wenn man die Reise Corona-bedingt nicht antreten kann.
  • Viele Fluggesellschaften weigern sich dagegen oft, den Fluggästen ihre Tickets zu ersetzen. Verbraucher sollten sich davon nicht abschrecken lassen.

Besonders wichtig: die Ansprüche frühzeitig anmelden und einen Nachweis dafür haben. Entsprechende Formbriefe gibt es zum Beispiel auf den Seiten der Verbraucherzentrale. Diesen am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden.

Fazit

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SWR Fernsehen