Arbeitsausfälle kompensieren

Wirtschaftlich überleben mit Kurzarbeitergeld

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Viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz mussten in den letzte Wochen Kurzarbeit anmelden. Eine Maßnahme, die durch Einschränkungen den Betrieben helfen soll, die Corona-Krise zu überstehen.

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Kurzarbeit bedeutet, dass aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die Arbeitszeit verringert wird. Sie kann für einen ganzen Betrieb, oder nur Teile angemeldet werden. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten dann entweder weniger oder überhaupt nicht.

Firmen ab einem Mitarbeiter können Kurzarbeit anmelden

Alle Betriebe ab einem Mitarbeiter können Kurzarbeit anmelden. Es beginnt mit der Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • die Kurzarbeit ist unabwendbar,
  • unvermeidbar,
  • und vorübergehend
  • mindestens 10 Prozent der Mitarbeiter muss betroffen sein,
  • oder mindestens 10 Prozent der Arbeitsstunden müssen entfallen.

Treffen alle Voraussetzungen zu, kann der Antrag auf Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

Neu: vereinfachte Zugangsvoraussetzungen festgelegt

Bislang mussten 30 Prozent der Belegschaft von der Kurzarbeit betroffen gewesen sein. Diese Quote wurde, aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie, auf 10 Prozent reduziert. Zudem erhalten nun auch Leiharbeiter Kurzarbeitergeld. Desweiteren werden die Sozialversicherungsbeiträge den Unternehmern vollständig erstattet, auch das ist neu. Trotz dieser Erleichterungen kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund, dass die Höhe des Kurzarbeitergeldes mit 60 Prozent des Nettogehaltes eines Arbeitnehmers, beziehungsweise 67 Prozent, wenn der Arbeitnehmer ein Kind hat, zu gering ausfällt und fordert Nachbesserungen.

Ein Eingangsschild zu einer Agentur für Arbeit am Tag der neuen Arbeitsmarktzahlen aus Ulm und Aalen (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/Daniel Karmann/dpa)
Um die Anträge alle zu bearbeiten, wurde auch Personal in den Arbeitsagenturen aufgestockt.

So wird das Kurzarbeitergeld berechnet

Das Kurzarbeitergeld orientiert sich am letzten Monatsgehalt eines Arbeitnehmers. Ist der Monat vorbei, in dem die Kurzarbeit angezeigt wurde, muss der Arbeitgeber genau berechnen, wieviele Stunden der Arbeitsausfall umfasst, und dann die Subvention bei der Arbeitsagentur beantragen. In Rheinland-Pfalz haben rund 19.000 Unternehmen einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt, im Bezirk Mainz sind rund 2.500 Betriebe betroffen (Stand 6.4.2020).

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SWR Fernsehen