Schlemmen ohne Reue, das ist der Wunsch vieler Menschen. Figurbewusste Verbraucher greifen deshalb gerne mal zu Lebensmitteln mit weniger Fett und Zucker, weil sie scheinbar gesünder sind als das Original.
Laut EU-Verordnung handelt es sich bei Light-Produkten um Lebensmittel, die von einer Zutat mindestens 30 Prozent weniger enthalten als vergleichbare Produkte. Meistens sind es Zucker oder Fett, die reduziert werden. Über den Kaloriengehalt sagt das jedoch wenig aus.
Light-Produkte sind nicht gleich Light-Produkte
Es gibt mittlerweile fast von allen Lebensmitteln Light-Versionen, beispielsweise von Müsli, Keksen, Ketchup, Softdrinks, Chips oder Joghurts. Oft sind die Verpackungen hellblau und erwecken beim Käufer durch die Aufschrift "light" die Hoffnung, sich kalorienärmer zu ernähren. Vergleiche zeigen aber, dass diese sogenannten Light-Produkte bisweilen ungesunde Zusatzstoffe enthalten, die zudem auch noch teurer sind.
Wenn man beispielsweise aus der Milch das Fett herausnimmt, hat man bei 0,1 Prozent Fett nur noch Wasser. Dementsprechend muss das Fett durch den höheren Einsatz von Milchzucker oder Eiweiß ersetzt werden.
Bei Keksen oder bei Kuchenteig wird der sogenannte Haushaltszucker (Einfach- und Zweifachzucker) durch künstliche Süß- und Zusatzstoffe wie Maltodextrin ersetzt. Aber auch weitere Zusatz- und Konservierungsstoffe können enthalten sein.
Light-Produkte sind oft Mogelpackungen
Die Anbieter der Lebensmittel versuchen mit allerlei Tricks, den Käufer zu täuschen. Zum Beispiel können auch Light-Produkte noch relativ viele Kalorien beinhalten, wie diese Beispiele zeigen:
Produkt | kcal light pro 100 g | kcal Original pro 100 g |
Butterkeks | 414 | 435 |
Frischkäse | 110 | 255 |
Teewurst | 280 | 410 |
Vanilleeis | 170 | 200 |
Ein weiterer Trick ist, bei gleicher Packungsgröße den Inhalt zu reduzieren, den Preis aber nicht anzupassen. Für 1,59 Euro gibt’s bei den Original-Chips 175 Gramm, bei Light nur 150 Gramm.
Verwirrende Begriffsvielfalt
Ein kritischer Blick auf die Verpackung lohnt sich auf jeden Fall – denn selbst der erste Eindruck kann täuschen. Bezeichnungen wie "Balance", "zuckerarm" oder "weniger süß" haben oft gar nichts mit weniger Kalorien zu tun.
- Ohne Zuckerzusatz - Es darf kein Zucker zugesetzt werden, auf natürlichen Zucker (z.B. aus Früchten) muss hingewiesen werden.
- Zuckerarm - ist gesetzlich geregelt, dass der Begriff bei nicht mehr als 5 g Zucker pro 100 g verwendet werden darf.
- Zuckerfrei - heißt nicht gänzlich ohne Zucker, die Kennzeichnung ist für Produkte ab 0,5 g Zucker pro 100 g rechtens.
- Weniger süß - bezieht sich nicht unbedingt auf Inhaltsstoffe, sondern beschreibt eine Geschmacksrichtung, Zucker kann genauso viel drin sein, etwa Frucht- oder Traubenzucker.
- Balance - sagt gar nichts aus, Hersteller können diesen Begriff ohne jegliche Regelung verwenden.
- Light – leicht - Auf diesen Lebensmitteln muss erkennbar sein , warum sie "light" oder "leicht" sind. Voraussetzung sind 30 Prozent weniger Fett- oder Energiegehalt im Vergleich zum Normalprodukt.
- fettfrei und fettarm müssen feste Vorgaben erfüllen: "Fettfrei" sind Produkte bei weniger als 0,5 g pro 100 g, „fettarm“ nur bei weniger als 3 g pro 100 g.
Von Natur aus kalorienarm
Mit viel Obst und Gemüse, aber auch bei Milch- und Wurstprodukten kann man Kalorien sparen. So enthalten Tomaten viele gesunde Stoffe, aber wenig Kalorien. Oder Äpfel sind wahre Vitamin- und Mineralstoff-Bomben, ohne dick zu machen.
An der Milchtheke kann man einfach zu einem Magerquark oder auch einem 1,5-Prozent-Joghurt greifen statt zu einem Sahnequark oder einem Sahnejoghurt. Und Schinken oder Corned Beef haben wesentlich weniger Kalorien als zum Beispiel Leberwurst oder Salami.