Einer klagt für Alle

Musterfeststellungsklage im Dieselskandal

Stand

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband und der ADAC haben Klage gegen die Volkswagen AG eingereicht - im Kampf für das Recht der Kunden im Dieselskandal. Das Prinzip ist klar: "Einer klagt für Alle".

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Am 30. September beginnt vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) die Verhandlung über die Musterfeststellungsklage im Abgasskandal bei Volkswagen. 446.000 Verbraucher hatten sich bis zum 17. September der Sammelklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands und des ADAC angeschlossen. Und das können betroffene Kunden, die einen Dieselmotor vom Typ EA 189 der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda gekauft haben, bis zum 29. September auch immer noch tun.

Welche Vorteile hat eine Musterfeststellungsklage?

Die rechtliche Möglichkeit in der Form einer Sammelklage gibt es überhaupt erst seit 1.11.2018 in Deutschland. Geschädigte Verbraucher können sich dieser Musterfeststellungsklage anschließen, die Teilnahme daran ist für den Verbraucher kostenlos. Man braucht dafür keinen Anwalt, muss sich lediglich in das entsprechende Klageregister auf der Website des Bundesamtes für Justiz eintragen. Das funktioniert online noch bis einschließlich 29.9.2019.

Worum geht's beim Diesel- oder Abgasskandal?

2015 wurde der Skandal in den USA aufgedeckt. VW hat zugegeben, mit einer illegalen Software die Abgaswerte von Diesel-Fahrzeugen mit Euro-5-Norm und EA 189-Motoren manipuliert zu haben.

  • Damit stoßen Autos unter Testbedingungen weniger Stickoxide aus als im Straßenverkehr.
  • Das Auto erscheint damit sauberer, als es ist.
  • Dies betrifft Fahrzeuge von VW aber auch der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda.

Betroffene im Diesel-Skandal haben Angst, dass sie wegen möglicher Fahrverbote mit ihrem Wagen bald nicht mehr in bestimmte Innenstädte kommen oder ihn umrüsten müssen. Dies könnte zum Beispiel zur Folge haben, dass das Auto danach mehr Kraftstoff verbraucht.

Rudi Speich vom ADAC Mittelrhein (Foto: SWR)
Vorstandsmitglied Rudi Speich vom ADAC Mittelrhein hat von Beginn an mit dem Abgasskandal zu tun.

"Die Klage soll erreichen, dass von Gerichtsseite geklärt wird, dass VW betrogen hat und dass man Fahrzeuge unerlaubt und sittenwidrig in den Verkehr gebracht hat."

Der "Dieselgate" ist für Volkswagen ein finanzielles Desaster und ein riesengroßer Imageschaden. 30 Milliarden Euro hat den Konzern bislang die Wiedergutmachung des Skandals gekostet – vor allem Strafen und Schadenersatzzahlungen in den USA und Kanada. In Deutschland und Europa hoffen hunderttausende Kunden ebenfalls auf Entschädigung.

Auto auf einem Prüfstand bei Abgasmessung (Foto: SWR)
Allein in Deutschland geht es um 2,4 Millionen Autos mit Manipulations-Software.

Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals wird die Gerichte noch einige Jahre beschäftigen.

Erst diese Woche, am Dienstag, klagte die Staatsanwaltschaft Braunschweig die Unternehmensspitze von VW wegen Marktmanipulation an: Sowohl der damalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn und der heutige Konzernchef Herbert Diess als auch der frühere Finanzvorstand und jetzige Vorstandsvorsitzende Hans Dieter Pötsch hätten die Pflicht zur Information des Kapitalmarktes verletzt.

Wie kann man sich der Musterfeststellungsklage anschließen?

  • Im Klageregister des Bundesamts für Justiz in Bonn muss man seinen Namen, seine Adresse und den geschätzten Schaden angeben.
  • Man kann das überschlagsmäßig machen, gegebenenfalls reicht auch die Angabe des Kaufpreises, sagen Experten der Verbraucherzentrale in Mainz.
  • Sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen macht Sinn für Verbraucher, die nicht rechtsschutzversichert sind und das Kostenrisiko einer Einzelklage scheuen.
  • Anschließen können sich Autofahrer, die vom Kraftfahrtbundesamt ein Rückrufschreiben bekommen haben, mit der Aufforderung, eine neue Software aufspielen zu lassen.

Was bedeutet das Urteil für den Verbraucher?

Die Musterfeststellungsklage gibt vielen Verbrauchern Hoffnung, doch noch an ihr Geld zu kommen. Die Verbände wollen mit ihrer Klage erreichen, dass VW grundsätzlich Schadenersatz für die betroffenen Fahrzeuge bezahlen muss. Sie haben erheblich an Wert verloren. Experten vom ADAC Mittelrhein sagen, diese Fahrzeuge seien auf dem deutschen Markt kaum noch zu verkaufen.

Doch der Prozess um den Skandal kann Jahre dauern. Es wird zunächst vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig verhandelt. Die nächste Instanz wäre der Bundesgerichtshof. Wie der Name Musterfestellungsklage schon sagt, endet der Prozess mit einer Feststellung. Das heißt, die Kunden bekommen nicht automatisch Schadenersatz. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage wird es für betroffene Verbraucher aber wesentlich einfacher, ihre Ansprüche durchzusetzen, gegebenenfalls dann mit einer eigenen Klage innerhalb eines halben Jahres.

  • Diese Möglichkeit haben aber nur diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen hatten.
  • Die Verbraucher sind auch an das Urteil gebunden, falls die Verbände in dem Prozess verlieren sollten - so, als hätten sie selbst gegen das Unternehmen geklagt.
  • Das heißt, dass die angemeldeten Verbraucher die Fragen, um die es in der Musterfeststellungsklage ging, nicht noch einmal in einem eigenen Gerichtsverfahren klären können.

Welche weiteren rechtlichen Optionen haben betroffene Dieselbesitzer?

Wer eine Rechtschutzversicherung hat, für den kann sich eine Einzelklage lohnen, denn die Versicherung trägt in diesem Fall die Kosten und es ist in der Regel früher als erst in einigen Jahren mit einem Urteil zu rechnen.

  • Auch ein Vergleich mit VW kann aus Verbrauchersicht vorteilhaft sein – bisher versucht der Konzern damit einen Präzedenzfall beim Bundesgerichtshof zu vermeiden.
  • Wer diesen Weg gehen will und sich bereits ins Klageregister des Bundesjustizamtes eingetragen hat, kann sich noch bis zum Ablauf des 30. September wieder abmelden.
  • Danach hat er bis zu sechs Monate Zeit, mit einer eigenen Klage aktiv zu werden.
Heinrich Sagolla, Geschädigter aus Ilbesheim bei Landau (Foto: SWR)
Heinrich Sagolla, Geschädigter aus Ilbesheim bei Landau, will seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gewann Herbert Gilbert Ende Juli seinen Prozess gegen VW. Die Richter bescheinigten dem Konzern in ihrem Urteil Sittenwidrigkeit, weil VW "unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprogrammierung" Autos in Verkehr gebracht habe.

Wegen der Sittenwidrigkeit verlängerte das OLG Koblenz die Verjährungsfrist sogar auf drei Jahre – damit kann auch noch bei weiter zurückliegenden Autokäufen geklagt werden. Ein wegweisendes Urteil, auch für andere Fälle – allein beim OLG Koblenz sind rund 850 weitere Verfahren wegen des Abgasskandals anhängig.

  • VW legte gegen das Urteil Einspruch ein, nun zieht Gilbert vor den Bundesgerichtshof, denn auf einen Vergleich will er sich nicht einlassen.
  • Bekommt er dort Recht, wäre der Präzedenzfall geschaffen.
  • Bei dem neuerlichen Prozess lässt er sich von der amerikanischen Kanzlei "My Right" vertreten, die weitere 40.000 VW-Kunden vertritt.

Die Klage mit Hilfe von Prozessfinanzierern wie dem Internet-Portal Myright oder anderen spezialisierten Kanzleien läuft so: Der Prozessfinanzierer übernimmt das finanzielle Risiko des Prozesses vollständig, will aber im Erfolgsfall beteiligt werden und berechnet eine Provision zwischen 15 und 35 Prozent des Urteilsbetrages, das heißt am Ende zahlt der Verbraucher drauf. Die Kanzleien verweisen laut der Presseagentur AFP darauf, dass sie bislang die Mehrzahl der Gerichtsverfahren gegen VW gewonnen oder einen Vergleich zugunsten der Kunden erzielen konnten.

Der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen Klaus Müller hingegen rät Verbrauchern, sich nicht von Anzeigen der Kanzleien verunsichern zu lassen, in denen die Musterfeststellungsklage als "Massengrab" bezeichnet und vor einer Verfahrensdauer nicht unter fünf Jahren gewarnt wird. Denn noch weiß niemand, wie lange die Musterfestellungsklage tatsächlich dauert. Die aktuellen Anzeigen der Anwaltskanzleien zur Musterfeststellungsklage kritisierte der oberste deutsche Verbraucherschützer als "nicht redlich und nicht akzeptabel".

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SWR Fernsehen