Erste Hilfe für Vögel, aber richtig!

Was tun, wenn ein Vogel aus dem Nest fällt

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Wenn man einen aus dem Nest gefallenen Vogel findet, hat die vermeintlich gut gemeinte Hilfe oft den gegenteiligen Effekt und tut dem Tier gar nicht gut.

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Dabei können auch Laien Jungvögeln schnell und effektiv helfen, wenn sie einige Tipps und Hinweise von Profis wie der "Ehrenamtlichen Wildvogelhilfe e.V." in Bobenheim-Roxheim beachten. Hier einige Hinweise zum richtigen Verhalten:


Wenn man einen verwaisten Vogel findet

Erster Augenschein: Der Vogel ist befiedert /augenscheinlich unverletzt / fit / bettelt nach Futter.

Sitzt er an einer gefährlichen Stelle / mit Verkehr / bedroht durch Katzen?

  • Ja - Ich setze ihn vorsichtig beiseite und darf ihn dafür kurz anfassen.
  • Nein - Alles ok. Ich lasse ihn in Ruhe und beobachte, ob seine Eltern ihn füttern.

Alternative: Der Vogel ist unbefiedert / verletzt / bewegungsunfähig - und ich nehme ihn vorsichtig auf.

Schaffe ich es zeitnah, ihn in die Obhut erfahrener Pfleger zu geben?

  • Ja - Ich wärme ihn ein bisschen, bette ihn weich und warm und bringe ihn in eine Auffangstation.
  • Nein - Ich bette ihn warm und weich und füttere ihn nach Rücksprache mit Experten mit Fliegen oder Spinnentieren.

Die richtigen Maßnahmen als Schaubild zusammengefasst

Schaubild "Ich finde einen Vogel" (Foto: SWR)
Schaubild "Ich finde einen Vogel"

Unbedingt beachten!

Rechtlicher Hinweis - Bundesnaturschutzgesetz $ 45 Absatz 5

  1. Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. 
  2. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. 
  3. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. 
  4. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. 
  5. Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.
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AUTOR/IN
SWR Fernsehen