27 Millionen Bürger sind berechtigt

Schutzmasken für Risikogruppen

Stand

Ab dem 15.12.2020 haben rund 27 Millionen Bürger, nämlich Chronisch-Kranke und alle über 60 Jahre, ein Anrecht auf jeweils 15 partikelfiltrierende Halbmasken.

Video herunterladen (11,5 MB | MP4)

Drei Masken können bis zum Jahresende kostenlos in den Apotheken abgeholt werden. Ab dem neuen Jahr erhalten die Berechtigten zwei Coupons für je sechs Masken von ihrer Krankenkasse für die Abholung, die dann jeweils zwei Euro Zuzahlung erfordert. In Rheinland-Pfalz stehen dafür rund 1.000 Apotheken zur Verfügung.

Das Bundesgesundheitsministerium möchte mit der Ausgabe der Schutz-Masken die Risikogruppen besonders schützen und damit das Infektionsgeschehen von Corona zusätzlich ausbremsen.

Ausgegeben werden neben den europäischen FFP2 Masken auch Masken mit der gleichen Schutzwirkung, die auch in Übersee gefertigt sein können. Diese Masken tragen dann unterschiedliche Bezeichnungen, außer dem europäischen FFP2 auch CPU oder N95, je nach Herkunftsland.

Diese Produkte sind - anders als im Frühjahr und Sommer - viel stärkeren Kontrollen unterworfen und müssen nach deutscher Marktaufsicht zertifiziert sein. Das unterscheidet sie von der ersten Warenlieferung bei Corona-Beginn, als auch Produkte mit schlechteren Filtriereigenschaften importiert wurden.

Durch die strengeren Zulassungsregeln wird dies unterbunden, die Masken sind gleichwertig trotz unterschiedlicher Typenbezeichnung.

  • Die Schutzmasken sind streng genommen für den Einmalgebrauch gemacht.
  • Sie sollen nicht thermisch, also etwa in der Mikrowelle oder im Ofen, behandelt werden. Denn das vermindert die Filterleistung erheblich.
  • Wenn die Maske nur kurz getragen wurde, soll sie vorsichtig abgenommen werden, ohne dass die Hände mit der Innenseite in Berührung kommen und diese verschmutzen.
  • Dann soll die Maske an einem trockenen Ort auslüften und eventuell angesammelte Feuchtigkeit verlieren. So ist sie nochmal verwendbar.
Stand
AUTOR/IN
SWR Fernsehen