Strompreise während der Corona-Krise

So sparen Sie mit der Stromrechnung bares Geld

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Für viele Rheinland-Pfälzer wurde der Strom zu Beginn des Jahres 2020 teurer. Dabei müsste er durch die Corona-Krise eigentlich billiger werden. Doch der Verbraucher kann sich wehren.

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Wegen der Corona-Krise bangen viele Selbstständige um ihre Existenz. Angestellte müssen oft in Kurzarbeit gehen und verdienen dadurch weniger. Doch die laufenden Kosten wie für Gas und Strom bleiben.

Diese Regelung gilt, wenn Sie die Stromrechnung nicht bezahlen können

Wer wegen der Corona-Pandemie weniger oder gar kein Geld mehr verdient, bekommt von seinem Energieversorger einen Zahlungsaufschub bis zum 30. Juni 2020. Das hat die Bundesregierung Ende März 2020 beschlossen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Betroffenen, in solch einem Fall möglichst schnell Kontakt zum Energielieferanten aufzunehmen und sich auf das temporäre Leistungsverweigerungsrecht zu berufen. Meist muss man dann nachweisen, dass der Zahlungsverzug direkt auf das Virus zurückzuführen ist. Etwa weil man dadurch arbeitslos geworden ist oder in Kurzarbeit gehen musste und deshalb weniger Geld zur Verfügung hat. Einige Versorger stellen auf ihrer Homepage entsprechende Formulare für den Zahlungsaufschub zur Verfügung oder versenden diese per Post.
Doch Vorsicht: Ein Zahlungsaufschub bedeutet nur, dass alle Strom- und Gasrechnungen zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden müssen. Ein Zahlungsaufschub ist auch nur dann möglich, wenn der Energieversorgungsvertrag vor dem 08. März 2020 geschlossen wurde.

Stromanbieter geben sinkende Strompreise nicht weiter

Bei vielen Rheinland-Pfälzern wurden dieses Jahr bereits die Strompreise erhöht. Meist argumentieren die Energieanbieter, dass die Abgaben und Umlagen gestiegen seien. Die Verbraucherzentrale hat jedoch beobachtet, dass der Preis für den Strom selbst seit letztem Herbst gesunken ist.

Nun sinkt der Strompreis auch wegen der Corona-Pandemie. Denn viele Produktionen wurden heruntergefahren, dadurch wird weniger Strom verbraucht und auch das lässt den Preis sinken. Die Energieanbieter müssen im Einkauf also weniger für den Strom bezahlen.

Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz werden aber diese niedrigen Strompreise nicht an die Kunden weitergegeben. Erhöhungen müsse der Kunde meist mittragen, Preissenkungen gingen an ihm vorbei.

So greift ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

Erhöht der Energieanbieter die Preise, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Egal wie lange der Vertrag bereits läuft. Er kann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Die Verbraucherzentrale rät jedem, regelmäßig auf Vergleichsportalen zu checken, wie viel er bei einem Wechsel sparen kann. 
Auch wer auf seinen Stromverbrauch achtet, spart. LEDs sind beispielsweise viel energiesparender als herkömmliche Leuchtkörper.

So klappt der Vertragswechsel

Vergleichsportale im Internet können den Wechsel erleichtern, wenn man weiß, worauf man achten muss. Die Verbraucherzentrale rät, bei der Vertragslaufzeit ein Jahr anzuklicken, um nicht unnötig lange gebunden zu sein, bei der Kündigungsfrist empfiehlt sie höchstens sechs Wochen.

Von Boni rät die Verbraucherzentrale ab. Das sei häufig eine Strategie der Energieanbieter, um auf die vordersten, günstigsten Plätze zu kommen und einem dann im Laufe des Jahres starke Preiserhöhungen unterzujubeln.

Weltweiter Stromfresser In diesem Ausmaß verbraucht die Digitalisierung Energie

Wäre das Internet ein Staat, würde es an sechster Stelle in Sachen Energieverbrauch liegen. Jeder Klick im Internet verbraucht Strom. Hochgerechnet kommt da eine ganze Menge zusammen.

Landesschau Rheinland-Pfalz SWR Fernsehen RP

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