Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 des Grundgesetzes verankert. Da diese Menschen ihre Meinung zudem öffentlich äußern wollen, gilt diese Versammlung als Demonstration. Und für diese gelten ganz klare Regeln, wie etwa:
- Sie muss bei den Ordnungsbehörden angemeldet werden.
- Die Anmeldung muss 48 Stunden vorher veröffentlicht sein.
- Es muss einen Versammlungsleiter geben.
- Sie muss friedfertig sein.
- Sie muss sich an Auflagen und Anweisungen vor Ort halten.
- Sie kann bei strafbaren Inhalten verboten werden.
Diese Regeln gelten für Corona-Demonstrationen in Rheinland-Pfalz
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