Ab dem 24. November gelten auch in Rheinland-Pfalz verschärfte Corona-Regeln. Im Fokus: vor allem die Innenbereiche von Gastronomie, Kultur und Sport sowie der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und die Betriebe.
So soll in Innenbereichen wie Gastronomie, Kultur, Sport, aber auch in Hotels ausschließlich die sogenannte 2G-Regelung gelten, also der Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene. Am Arbeitsplatz und für die Nutzung des ÖPNV wird 3G Pflicht, das heißt: Nichtgeimpfte und Nichtgenese müssen einen tagesaktuellen, negativen Coronatest vorweisen. Ausschlaggebend für weitergehende Maßnahmen ist die Hospitalisierungsinzidenz:
- Liegt der Schwellenwert bei 3: Flächendeckende 2G-Regelungen für Veranstaltungen in Innenbereichen wie Gastronomie, Sport, Freizeit und Kultur (Theater, Kino, Konzerte).
- Liegt der Schwellenwert bei 6: 2G+, also Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene für bestimmte Einrichtungen.
- Liegt der Schwellenwert bei 9: Härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen