Die Schäden werden auf Millionenhöhe geschätzt. Wer kommt für diese Schäden auf? Welche Versicherungen greifen, was zahlen sie und wie müssen sich Betroffene jetzt verhalten, um ihre Ansprüche zu sichern?
Welche Schäden zählen als Elementarschaden und müssen gesondert abgedeckt werden?
Schäden, die durch Sturmfluten und steigendes Grundwasser verursacht werden, gelten bereits als Elementarschaden. Doch auch durch Lawinen, Erdbeben, Erdrutsche oder Vulkanausbrüche ausgelöste Schäden sind nicht mehr im gewöhnlichen Versicherungsrahmen abgesichert. Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer eventuell alle Kosten selber zu tragen – außer er hat Elementarschäden durch eine Elementarversicherung mitversichert.
Kriterien für eine gute Elementarversicherung
Man kann sich an die Hausrat- oder Gebäudeversicherung wenden, da diese oftmals entsprechende Versicherungszusätze anbietet; man kann aber auch eine unabhängige Elementarversicherung abschließen. Die Elementarversicherung muss also nicht zwangsläufig beim selben Anbieter abgeschlossen werden, bei dem auch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde.
Unterschiede können sich in der Höhe der abgedeckten Schadenssummen, den monatlichen Beiträgen und nicht zuletzt auch in den versicherten Schadensfällen finden. Zudem behalten sich die meisten Gebäude-Elementarversicherungen eine Selbstbeteiligung vor, die je nach Versicherungspaket, Gefährdungsklasse und Beitragshöhe um die 1000 Euro betragen kann. Außerdem fällt in den ersten Monaten oft eine Wartezeit an, in der keine Schäden übernommen werden. Ein ausgiebiger Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich also eindeutig, um für sich die individuell beste Elementarversicherung zu finden.
Wo liegen die Unterschiede in den Versicherungen?

Elementarversicherung nicht gleich Elementarversicherung. Zudem unterscheiden sich Hausrat- und Gebäude-Elementarversicherung voneinander. Wie die Namen es schon sagen, kommt eine Hausrat-Elementarversicherung bei elementaren Schädigungen des Hausrats – also der Möbel und der Inneneinrichtung – auf.
Die Gebäude-Elementarversicherung deckt elementar verursachte Schäden am Gebäude ab. Das Gebiet, in dem das Wohngebäude steht, ist entscheidend. Denn eine Elementarversicherung unterscheidet nicht nur nach der Größe und dem Wert des zu versichernden Objektes, sondern auch nach dem sogenannten Risikogebiet, in dem es zu finden ist.
Insgesamt gibt es vier verschiedene Gefahrenklassen:
- Diese unterscheiden darin, ob Überschwemmungen selten bis gar nicht vorkommen (Gefährdungsklasse 1)
- Etwa einmal alle 50 bis 100 Jahre (Gefährdungsklasse 2)
- Rund einmal in 10 bis 50 Jahren (Gefährdungsklasse 3)
- Oder häufiger als einmal in 10 Jahren (Gefährdungsklasse 4).

Die Beitragshöhe richtet sich immer auch nach der Gefährdungsklasse. Bereits seit Jahren werden Sturmschäden versichert. In Form der verbundenen Wohngebäudeversicherung gemeinsam mit der Feuerversicherung und dem Versicherungsschutz gegen Sturm inklusive Hagel und Leitungswasser (kein Elementarschaden) zu erwerben.

Differenzierter ist die Betrachtung der Versicherbarkeit der erweiterten Elementarschäden, dem Versicherungsschutz gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen und teilweise auch Starkregen. Diese Schäden sind in den meisten Versicherungen zum Schutz von Gebäuden und den meisten Hausratversicherungen nicht umfasst.
Für wen lohnt sich eine Elementarversicherung?
Im Prinzip für jedermann, der ein Wohngebäude in Deutschland hat. Wichtig ist zumindest die Absicherung gegen Gefahren wir Feuer, Blitz, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Überschwemmung, Starkregen und Rückstau.