Schäden durch Sturm - ab Windstärke 8 - oder Blitzeinschlag sind versichert, doch wenn Wasser von außen in das Haus eindringt, etwa bei Überschwemmung und Starkregen, übernimmt die Schadensregulierung nur eine Elementarschadenversicherung. Und die haben die wenigsten Hausbesitzer.
Was ist eine Elementarversicherung?
Eine Elementarversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse ab. Etwa bei Überschwemmung, Starkregen oder Erdrutsch und Schlammlawinen. Als Ergänzung zur Hausratsversicherung deckt sie die Kosten für alles Bewegliche im Haus ab, auch für Küche und Möbel, aber auch für Wandverkleidungen und Fussböden. Nicht aber für Autos – für die kommt die Kasko-Versicherung auf.
Wer sollte eine solche Versicherung haben?
Versicherungsexperten, etwa von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sind sicher: Jeder Eigentümer sollte eine Elementarversicherung haben. In Rheinland-Pfalz haben nur 30 Prozent der Eigentümer eine Elementarversicherung, alarmierend für Verbraucherschützer.
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Wie viel kostet eine Elementarversicherung?
Viele Versicherungsunternehmen bieten sie an. Die Auswahl ist groß und nur schwer zu überblicken. Immer wieder nimmt die Zeitschrift Finanztest verschiedene Versicherungen unter die Lupe. Die Prämien: zwischen knapp 100 und mehr als 500 Euro jährlich, je nach Wohnort und sogenannter Gefahrenklasse. Ebenso unterschiedlich wie die Prämien sind die Leistungen im Schadensfall. Ein Vergleich lohnt sich.
Knackpunkte beim Abschluss einer Elementarversicherung
- Wer in den zurückliegenden Jahren einen Elementarschaden hatte, bekommt oft keinen Elementarversicherungsvertrag.
- Bei neueren Gebäudeversicherungsverträgen ist der Schutz gegen Elementarschäden oft automatisch in den Policen enthalten. Er kann abgewählt werden.
- In älteren Policen fehlt der Elementarschutz meist.
Was ist im Schadensfall zu tun?
- Schäden sofort bei der Versicherung melden, bei verspäteter Meldung kann der Geschädigte unter Umständen leer ausgehen. Der Ausschluss kann schon nach einem Tag greifen
- Beweise sichern - Fotos machen, beschädigte Dinge aufbewahren und Dritte als Zeugen hinzuziehen
- Es gilt die "Schadensminderungsobliegenheit": der Versicherte muss also den Schaden so klein wie möglich halten. Im Zweifelsfall mit der Versicherung sprechen, was zu tun ist