Pfandpflicht ausgeweitet

Änderungen für Einwegflaschen und Getränkedosen

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Für Kunden wird es einfacher: Viele Ausnahmen beim Einwegpfand fallen weg. Es soll kaum noch Getränkeverpackungen geben, die man nicht wieder zurückgeben muss.

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Auf Flaschen für Säfte, Smoothies oder Energy Drinks werden jetzt 25 Cent Pfand erhoben. Im Müll sollen diese Behälter nicht mehr landen.

Mit der Vereinheitlichung tritt eine Änderung des Verpackungsgesetzes aus dem Juli 2021 in Kraft.

Weniger Müll und mehr Recycling

Das Ziel der Pfandpflicht ist, Müll zu vermeiden. Weniger Dosen und Flaschen sollen in der Umwelt landen. Durch die Rückgabe der Getränkeverpackungen können sie leichter gesammelt, sortiert und schließlich verwertet werden. Allein das Pfand für Saftflaschen bringt Schätzungen zufolge zusätzlich 45.000 Tonnen PET mehr ins Recyclingssystem.

Zudem sollen ab 2025 mindestens 25 Prozent der PET-Einwegflaschen aus recyceltem PET, sogenanntem Rezyklat bestehen. Denn bisher werden diese Behälter eher "downgecycelt" und für PET-Einwegflaschen wird größtenteils neuer Kunststoff verwendet.

Allerdings gelten noch Ausnahmen für Milch oder Milcherzeugnisse in Einwegverpackungen. Die Hersteller argumentierten aus hygienischen Gründen gegen eine Pfandpflicht, wegen des Fettgehalts der Milchprodukte. Doch auch sie werden umstellen müssen, denn ab 2024 gilt die Pfandpflicht auch für diese Getränke in Einwegbehältern.

Ebenfalls ausgenommen sind Getränkekartons wie zum Beispiel Tetra Paks. Ihre Recyclingfähigkeit wird als besonders hoch eingestuft, weil sie einen hohen Papieranteil haben – also einen Anteil aus einem nachwachsenden Rohstoff. Verbraucherschützer sehen das kritisch und fordern auch für diese Behälter eine Pfandpflicht, um die Recyclingquote von Getränkekartons zu erhöhen. 

Mehr Einweg als Mehrweg

Die Hoffnung, dass das Einweg-Pfandsystem für eine höhere Mehrwegquote sorgt, hat sich bisher nicht erfüllt. Auch mit der aktuellen Ausweitung der Pfandpflicht rechnen Verbraucherschützer nicht damit, dass das Pfandsystem dahingehend eine Lenkungsfunktion hat. Die Bundesregierung strebt eine Mehrwegquote von 70 Prozent an. Allerdings sind Hersteller dazu nicht verpflichtet. Verbraucherschützer fordern eine Pflicht, mehr Mehrwegflaschen einzuführen – mit zeitlichen Vorgaben und Sanktionen.

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SWR Fernsehen