Vereine, Politik, und Steuerprivilegien

Gemeinnützigkeit in der öffentlichen Diskussion

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Das Gemeinnützigkeitsrecht steht auf dem Prüfstand. Zum Beispiel ist angedacht, Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn sie nicht beiden Geschlechtern offenstehen. Was zunächst zeitgemäß klingt, bringt im Detail jede Menge Zündstoff in die öffentliche Diskussion.

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Ob Gesangsverein, Sportverein oder Karnevalsverein – die Vereine erfüllen unser Gemeinwesen mit Leben. Ohne sie würde es weniger Spaß geben, aber auch weniger Mitmenschlichkeit: Viele Aufgaben, die der Staat nicht erfüllen kann, würden unerledigt bleiben. Deshalb fördert der Staat Vereine mit Steuervorteilen. Damit ein Verein sowie seine Sponsoren in diesen Genuss kommen, muss der Verein „gemeinnützig“ sein. Vor kurzem kündigte der Bundesfinanzminister an, das Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und zum Beispiel Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn sie nicht beiden Geschlechtern offenstehen. Hört sich erstmal gut und zeitgemäß an, aber nicht alle Vereine im Land sind davon begeistert, am wenigsten die Karnevalsvereine. Die Gemeinnützigkeit verlieren, das wäre für viele Vereine ein finanzielles Problem.

Was Gemeinnützigkeit bedeutet

Das definiert Paragraf 52 der sogenannten „Abgabenordnung“. Gemeinnützige Zwecke verfolgt eine Körperschaft dann, „wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“

Insgesamt 25 sehr unterschiedliche Zwecke erhalten die Anerkennung: Von Förderung des Tierschutzes über Förderung von Brauchtum bis hin zur Förderung der Hilfe für rassisch oder religiös Verfolgte oder des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer.

Genau diesen Vereinszweck erfüllt die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA): Gegründet 1947 von den Opfern des Naziregimes kümmert sich der Verein seitdem um Erinnerungsarbeit und antifaschistische politische Bildung. Doch dem Bundesverband wurde nun gerade von der Berliner Finanzbehörde die Gemeinnützigkeit entzogen.

Professor Joachim Wieland  - Staatsrechtler an der Hochschule Speyer - gibt ein Interview (Foto: SWR)
Prof. Joachim Wieland ist Staatsrechtler an der Hochschule Speyer und weiß um die Problematik beim Gemeinnützigkeitsrecht.

„Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes ist an und für sich von ihrem Betätigungsfeld her durchaus im Interesse der Allgemeinheit tätig. Manche Finanzämter haben aber den Eindruck, dass sie parteipolitisch beherrscht wird und versuchen über Aberkennung steuernd entgegenzuwirken. Das wird aber unterschiedlich gesehen in den einzelnen Ländern und es gibt keine einheitliche Rechtsprechung dazu.“

Der VVN-BdA hat Widerspruch gegen die Entscheidung der Berliner Finanzbehörde eingelegt, sollte dieser nicht angenommen werden, wird der Verein den Klageweg beschreiten.

Wann Gemeinnützigkeit aberkannt werden kann

Laut Abgabenordnung schließt Gemeinnützigkeit politische Arbeit nicht aus. Und doch will Finanzminister Scholz genau hier Einschränkungen einziehen. Und weitere Bedingungen für die Gemeinnützigkeit aufstellen: Zum Beispiel die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Vereine, die das jeweils andere Geschlecht von der Mitgliedschaft ausschließen.

Karnevalistinnen der Mühlheimer Möhnen beim Tanzen auf der Straße (Foto: SWR)
Die Karnevalistinnen der Mühlheimer Möhnen haben ein Problem. In ihrem Verein sind nur Frauen Mitglieder.

„Der Versuch, zu sagen, man sollte Vereine nicht mehr als gemeinnützig anerkennen, die nur einem Geschlecht offenstehen, ist jedenfalls von der Verfassung gedeckt, weil im Grundgesetz drin steht, dass der Staat die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern fördern soll und ein Verein, der nur Männern offensteht, ist insofern zweifelhaft.  Andererseits hat man natürlich das Problem, dass man bestimmte Brauchtumsvereine, Karnevalsvereine gleich miterwischt. Von daher ist das ein heikles Gebiet und von daher ist es kein Wunder, dass der Finanzminister da noch keine zufriedenstellende Lösung gefunden hat.“

Noch schwieriger wird es bei dem Thema politischer Einflussnahme. In diesem Jahr wurden bisher vor allem Vereinen aus dem linken politischen Spektrum die Gemeinnützigkeit entzogen, Attac, die Kampagnen-Plattform Campact und jetzt droht der VVN-BdA das gleiche Schicksal.

„Es gibt tatsächlich eine gewisse Schieflage, dahin dass wenn die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, es eher linke Vereine trifft. Das hängt ein bisschen damit zusammen, dass etwa wirtschaftsfreundliche Vereine häufig finanziert werden von der Wirtschaft, die können die entsprechenden Ausgaben dann als Betriebsausgaben absetzen, das ist ein anderer steuerrechtlicher Weg. Die linkeren Vereine werden häufig nicht von Unternehmen finanziert, sondern sind darauf angewiesen, dass sie Spenden bekommen und das fällt in das Gemeinnützigkeitsrecht.“

Für die VVN geht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit an die Substanz, berichtet Rainer Schalk vom rheinland-pfälzischen Landesverband:  „Wir haben bundesweit ungefähr 6000 Mitglieder und das sind viele, die nur den Mindestbeitrag zahlen, weil sie in anderen Vereinen oder Parteien auch Mitglied sind, das bringt den Verein in Schwierigkeiten, das ist existenzgefährdend

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SWR Fernsehen