Stress bei Zustellern und Empfängern

Was Paket-Empfänger wissen sollten

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Die Paketflut schwillt in der Vorweihnachtszeit von Tag zu Tag an und muss bewältigt werden. Zusteller stehen unter Hochdruck - und Empfänger zittern, ob das Paket rechtzeitig ankommt.

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Unter den 36 Logistikzentren für Pakete und Päckchen in Deutschland ist das DHL-Paketzentrum im rheinhessischen Saulheim eines der leistungsstärksten. Vor Weihnachten werden eine halbe Million Lieferungen an einem Tag bearbeitet. 60 zusätzliche Mitarbeiter werden dafür eingestellt.

Welche Lieferzeiten der Kunde erwarten darf

Wer bei DHL die Sendungsnummer kennt, kann über den Trackingverlauf nachvollziehen, wo sein Paket steckt. Nach 20 Tagen gilt eine Lieferung als verloren. Wer eine pünktliche Zustellung haben möchte, muss Extraprodukte wählen, je nach Anbieter zum Beispiel Premiumversand oder Expresslieferung.

Was zu tun ist, wenn die Lieferung nicht ankommt

Verbraucherschützer raten, sich bei Verzögerungen direkt an den Verkäufer der Ware zu wenden und nicht an das Lieferunternehmen. Der Kaufvertrag sieht ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen vor. Der Online-Shop ist an seinen Kaufvertrag gebunden, der vorsieht, dass der Kunde einen Rechtsanspruch hat, bis das Produkt in seinen Händen ist. Geht das Paket verloren, muss es nochmal gesendet werden. Werden Päckchen vor Haustüren oder in Treppenhäusern deponiert, ist bei Diebstahl das Lieferunternehmen haftbar.

Päckchen frei zugänglich auf der Türschwelle abgelegt (Foto: SWR)
Päckchen frei zugänglich auf der Türschwelle abzulegen ist riskant

Wer zu den Lieferzeit nicht zu Hause ist, sollte Sendungen an Nachbarn oder an eine Paketstation zustellen lassen. An den Paketstationen muss man sie innerhalb von neun Tagen abholen, sonst geht sie zurück.

Hat man häufig Ärger mit der Lieferung von Paketen, sollte man sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die kann das Lieferunternehmen dann sanktionieren.

Wer bei Lieferung beschädigter Ware haftet

Beschädigte Ware sollte man am besten nicht annehmen, Zerbrechliches am besten im Beisein des Zustellers ausgepacken. Merkt man den Schaden später, sollte die Ware bei der nächsten Postfiliale in die Rücksendung gehen. Hat man in einem Onlineshop eingekauft, haftet der Betreiber. Bei Geschenken von privat kann das Lieferunternehmen belangt werden, es müssen aber Kaufbelege dafür vorliegen.

Welche Arbeitsbedingungen für Paketboten gelten

Branchenriese DHL - eine Tochter der Deutschen Post – sorgt für Zahlung nach Tarif und geregelte Arbeitszeiten. Doch es gibt immer mehr Paketdienste, die osteuropäische Subunternehmer beschäftigen. Deren Fahrer werden weit unter Tarif bezahlt, oft sind die Fahrzeuge marode.

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SWR Fernsehen