Gesetzliche Regelung beschlossen

Impfpflicht gegen Masern

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Die Impfung gegen Masern wird gesetzlich verpflichtend. Ab 2020 müssen Kinder vor dem Kita- beziehungsweise Schulbesuch geimpft werden. Sonst drohen Ausschluss oder auch Strafzahlungen.

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Bislang war es Eltern selbst überlassen, ob sie ihr Kind impfen lassen oder nicht. Der Gesetzgeber sah nur eine Beratungspflicht vor. Das ändert sich nun.

Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen. Ansonsten wird den Kindern die Aufnahme verweigert. Kinder und Jugendliche, die bereits eine Einrichtung besuchen, müssen bis spätestens 31. Juli 2021 einen Impfnachweis vorlegen. Ansonsten droht eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro.

Es war ein langer Weg bis zum Beschluss des Masernschutzgesetzes. Bereits im Frühjahr 2019 hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, eine entsprechende Gesetzesvorlage in den Bundestag einzubringen. Das ist vom Bundestag mit Mehrheit verabschiedet worden.

Konkret müssen die Kitas und die Schulen den Gesundheitsämtern Informationen liefern, wer geimpft ist, wer nicht und wer sich weigert.

Darum kommt die Impfpflicht gegen Masern

Immer wieder gibt es Masernausbrüche, allerdings mit schwankender Häufigkeit. Das Problem bei Masern ist: wenn einer erkrankt ist, können alle anderen sich anstecken. Die Viren verteilen sich in der Luft und infizieren leicht andere, etwa über die Atemwege.

Kind, an Masern erkrankt, Rumpf und Gesicht mit Flecken übersät (Foto: SWR)
Wer an Masern erkrankt, riskiert selbst schwere Gesundheitsschäden und ist hochansteckend.

Ein Masernausbruch etwa in einem Kindergarten oder in einer Schule hat einen immens großen Radius an möglichen Infizierten zur Folge. In Rheinland-Pfalz gab es 2019 insgesamt 37 Masernausbrüche, die meisten in Landau. Bundesweit erkrankten im vergangenen Jahr 500 Menschen. Experten können sich das nur mit einer Impflücke erklären. Die soll jetzt durch das Durchimpfen, die erste Impfung nach dem ersten Lebensjahr, die zweite nach dem zweiten Lebensjahr, geschlossen werden.

Das sagen Impfgegner zur Impfpflicht gegen Masern

Ärzte sehen ihre Therapiefreiheit verletzt. Wenn man Eltern verpflichtet, müsse man auch die Ärzte verpflichten. Außerdem kritisieren sie, dass die Pharmaindustrie nach wie vor nur den Dreifach-Impfstoff zur Verfügung stellt und nicht einen einfachen Impfstoff explizit gegen Masern.

Der Verein "Ärzte für individuelle Impfentscheidung" will nun eine Verfassungsklage prüfen. Eltern sehen das Recht auf körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder verletzt. Schulen und Kitas bemängeln, dass die praktische Umsetzung dieses Gesetz auf sie abgewälzt wurde!

Vorbild ist der Kampf gegen Pocken und Kinderlähmung

Von 1949 bis 1975 war die Pocken-Impfung gesetzlich vorgeschrieben. Auch die sogenannte Schluckimpfung gegen Kinderlähmung wurde zur Massenimpfung. Heute gelten sowohl Pocken als auch Polio als ausgemerzt.

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SWR Fernsehen