Man sagt CBD eine schmerzlindernde und entspannende Wirkung nach. Klinisch belegt ist dies nicht. Dennoch gibt es Patienten mit chronischen Schmerzen, die auf CBD schwören und deshalb auch auf Schmerzmittel verzichten können. Doch die Verbraucherzentrale ist skeptisch.
„Diese Wirkungen sind nicht nachgewiesen. Im Arzneimittelbereich ist die Beweislage dazu äußerst dürftig. Für Lebensmittel liegen derartige Erkenntnisse und Nachweise überhaupt nicht vor.“
Sind CBD-Produkte überhaupt legal?
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale dürften Nahrungsergänzungsmittel mit CBD gar nicht verkauft werden.
„Aus unserer Sicht sind sie überhaupt nicht legal im Handel. Sie brauchen alle eine Zulassung nach der Novel Food-Verordnung, also nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel.“
Die Novel Food-Verordnung der EU besagt: Alle Lebensmittel, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht auf dem Markt waren, gelten als neuartige Lebensmittel. Das heißt: Sie müssen zunächst auf Sicherheit überprüft werden, bevor sie zum Verkauf zugelassen werden. Doch kein CBD-Produkt hat bislang eine Zulassung. Das kritisiert auch Dirk Lachenmeier von der Lebensmittelüberwachung in Karlsruhe.
„Kein einziges dieser Produkte hat bisher so eine Zulassung. Und insofern haben wir hier jetzt einen riesigen klinischen Feldversuch sozusagen, wo sich vielleicht in Jahren herausstellt, wie sicher diese Produkte sind.“
Warum gibt es die Produkte trotzdem zu kaufen?
Die Lebensmittelüberwachung bemüht sich zwar Artikel aus dem Verkehr zu ziehen, kommt jedoch bei der Vielzahl nicht hinterher.
Fazit
Die positiven gesundheitlichen Auswirkungen, die den CBD Produkten nachgesagt werden, sind nicht belegt. Gleichzeitig ist die Sicherheit bei den Nahrungsergänzungsmitteln ungewiss.