Frau hält im Sturm einen Regenschrim. (Foto: picture alliance / Karl-Josef Hildenbrand/dpa | Karl-Josef Hildenbrand)

Auf das Kleingedruckte achten

Regen, Hagel, Sturm und Gewitter - welche Versicherung bezahlt?

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Peter Mühlfeit

Ein überfluteter Keller, ein von Hagel beschädigtes Auto, zerstörte Dächer - wir sagen Ihnen, welche Versicherung für was aufkommt und worauf Sie bei der Schadensmeldung achten müssen.

Grundsätzlich gilt, dass Schäden am Haus, egal ob am Dach oder im Keller, ein Fall für die Wohngebäudeversicherung sein könnte. Schäden am Hausrat, also Dinge, die nicht mit dem Haus verbunden sind und herausgetragen werden können, gehören in den Bereich der Hausratsversicherung. Es gibt aber Ausnahmen und Spezialfälle.

Schäden durch Sturm

Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung, allerdings erst ab Windstärke 8 - das entspricht einer Windgeschwindkeit von 62 Kilometern pro Stunde. Fällt der weggeblasene Ziegel aufs Auto, dann ist die Teilkasko des Autohalters in der Pflicht.

Schäden durch umgestürzte Bäume

Fällt ein Baum auf ein Fahrzeug, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Stürzt ein Baum auf die Fahrbahn und das Auto kracht hinein, dann haftet nur die Vollkasko. Ist ein morscher Baum umgestürzt und sorgt für Schäden, muss des Haftpflicht des Baumbesitzers einspringen. War der Baum gesund, gilt es jedoch als "höhere Gewalt" und niemand bezahlt. Der Nachweis, ob der Baum tatsächlich morsch war, ist nicht immer einfach zu führen.

Schäden durch Regen und Schnee

Wenn es durch Starkregen zu Überflutungen im Keller kommt und dabei Wände oder auch Inventar beschädigt werden, dann hilft nur eine Versicherung gegen Elementarschäden. Gebäude- und Hausratsversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Je nach Vertrag deckt die Elementarschäden auch Schäden durch Erdbeben, -rutsch und senkung ab sowie durch Schneedruck und Lawinen. Da kommt es aber sehr auf das Kleingedruckte an.

Das durch Überschwemmung beschädigte Auto wird durch die Kfz-Teilkasko abgesichert. Da es keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, muss der Fahrzeughalter keine Rückstufung fürchten. Wer seinen Wagen aber in einem durch Hochwasser gefährdetem Gebiet trotz Warnung abstellt, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht oder weniger bezahlt.

Schäden durch Blitzschlag und Hagel

Schlägt der Blitz ein, springt die Gebäudeversicherung ein. Aber Vorsicht: Entstehen Schäden durch Überspannung oder Kurzschluss, sind nur dann versichert, wenn es in der Police eine sogenannte Überspannungsklausel gibt. Das gilt auch für die Hausratsversicherung. Sorgen Hagelkörner für Schäden am Hausdach, tritt die Gebäudeversicherung auf den Plan, bei Autos die Teilkaskoversicherung.

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