1. Das E-Bike versichern
Viele glauben, dass die Versicherung automatisch zahlen muss, wenn ein teures E-Bike aus der Garage oder dem Keller geklaut wird. Zuständig ist meist zwar die Hausratversicherung oder eine spezielle E-Bike-Versicherung. Allerdings verlangen einige Hausratversicherer, dass das E-Bike mit einem hochwertigen Schloss gesichert ist, selbst wenn es in einem abgeschlossenen Keller oder einer Garage abgestellt wurde.
Tipp: Die E-Bike-Versicherung ist eher eine "Kann-man-haben-muss-man-aber-nicht-Versicherung". Zuvor sollte man erst einmal prüfen, ob und welchen Schutz eine schon bestehende Hausratversicherung bietet. Erst danach vergleichen, ob und was eine Spezialversicherung fürs E-Bike bietet und was sie kostet.

2. Die Elementarschadensversicherung
Viele denken, Sie bräuchten nur eine Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung mit Elementarschadensversicherung, wenn sie in Flussnähe wohnen. Das kann ein teurer Irrtum werden, denn Starkregenereignisse nehmen immer mehr zu und können überall auftreten. Argumente wie "Bei uns regnet es nicht so oft" helfen nicht, wenn Straßen und überlaufende Gullys plötzlich zu einem reißenden Strom anwachsen.
Deswegen sollte jeder seine Gebäudeversicherung um eine Elementarschadensversicherung erweitern. Eigentümer und Mieter, die sehr an ihrem Hausrat hängen oder einen teuren Hausrat besitzen, sollten ihr Hausratversicherung um eine Elementarschadensversicherung erweitern.
3. Die defekte Duschabdichtung
Man denkt immer, jeder Wasserschaden ist durch die Gebäudeversicherung abgesichert. Auch, wenn die Duschabdichtung undicht ist und das Wasser sich dadurch langsam durch die Decke nach unten schleicht.
Allerdings sehen das die Gerichte anders. Laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich dabei nicht um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Das bedeutet, dass Versicherte, die sich mit ihrer Versicherung darum streiten wollen, ein erhebliches Prozessrisiko eingehen.

4. Die angebohrte Wasserleitung
Bohren Sie oder Ihr Handwerker versehentlich in die Wasserleitung, ist das kein Fall für die Gebäudeversicherung! Bohrt der Handwerker daneben, ist es eher ein Fall für seine private Haftpflichtversicherung oder die Haftpflichtversicherung der Handwerksfirma.
4. Die Gebäudeversicherung
Ihren Wohngebäudeversicherungsvertrag können Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Wer allerdings bei der Bank eine Hypothek aufgenommen hat, muss rechtzeitig die Zustimmung seiner Bank zur Kündigung einholen! Grundsätzlich sollte zunächst der Abschluss der neuen Versicherung in trockenen Tüchern sein, bevor Sie die bisherige Versicherung kündigen.
Eigentlich hilft die Wohngebäudeversicherung dem Eigentümer im Schadensfall. Umso erstaunlicher ist für viele, dass der Vermieter dennoch nach § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung die Kosten dafür auf den Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen darf. Voraussetzung ist, dass der Vermieter im Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung vereinbart hat.
Wird ein Haus verkauft oder vererbt, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer oder Erben über. Das soll verhindern, dass durch den Eigentümerwechsel eine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Will der neue Eigentümer das nicht, kann er den bestehenden Vertrag mit einer Frist von einem Monat ab Eintragung ins Grundbuch kündigen und sich für einen anderen Versicherungsvertrag entscheiden.
Expertin: Anja Follmann, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz