Grundsätzlich gilt: Sie können frei darüber bestimmen, an wen Sie etwas vererben möchten. Erben kann auch jeder - ob Privatperson, Verein oder gemeinnützige Organisation. Das Gesetz schützt Ehe- und eingetragene Lebenspartner*in, (Adoptiv-)Kinder und Eltern. Sie bekommen einen Pflichtteil.
Service: Vererben und vorsorgen
Wünsche im Testament festhalten
Diese gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe ist beschränkt auf Geld. Das bedeutet, wenn ich mein Haus einem Verein oder auch einem Freund vererbe, dann können übergangene Kinder zumindest einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Der Erbe – also beispielsweise der Verein – muss dann den Pflichtteil an die Kinder ausbezahlen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche in einem Testament handschriftlich mit Datum und Unterschrift versehen festhalten. Zum Beispiel können Sie niederschreiben, dass der Tierschutzverein Baden-Baden 1.000 Euro aus Ihrem Vermögen erhalten soll.
Vererben: Das Prinzip Apfelbaum
Auch kleine Summen können gemeinnützigen Organisationen bei Ihrer Arbeit helfen. Greenpeace, Ärzte ohne Grenzen und SOS Kinderdörfer haben sich mit anderen Organisationen zusammengeschlossen und die Initiative "Mein Erbe tut Gutes - das Prinzip Apfelbaum" gegründet. Auf deren Website finden Sie viele nützliche Informationen über das Vererben an einen gemeinnützigen Zweck.
Experte: Claudius Werwigk, Fachanwalt für Erbrecht