Diese Frist gilt 2022 für Ihre Steuererklärung
Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte das bis zum 31. Juli 2022 tun. Wenn Sie einen Steuerberater haben oder zum Lohnsteuerhilfeverein gehen, haben sie sogar noch bis zum 28. März 2023 Zeit.
Wer seine Steuererklärung für 2019 bzw. 2020 noch nicht erledigt hat, hat für diese noch bis zum 31. Dezember 2023 bzw. 31. Dezember 2024 Zeit. Besteht allerdings eine Pflicht zur Abgabe, droht Ihnen ein Verspätungszuschlag. Dann kann das Finanzamt Ihnen Verzugszinsen, Verspätungszuschlag oder Nachzahlung "aufbrummen".
Wann Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Selbstständige, Rentner*innen und Vermieter*innen müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen höher als der Grundfreibetrag war. Der Grundfreibetrag liegt 2022 bei einem Einkommen von 9.984 Euro, das nicht zu versteuern ist. 2021 lag der Grundfreibetrag noch bei 9.744 Euro.
Bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartner*innen verdoppelt sich der Grundfreibetrag, wenn sie sich gemeinsam veranlagen lassen. Rutschen Sie mit Ihrem Rentenfreibetrag über den Jahresgrundfreibetrag, werden Sie steuerpflichtig.
Steuercheck für Rentner
Um sich einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen zu können, bietet die Finanzverwaltung für Seniorinnen und Senioren einen Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer an. Die entsprechenden Information und den Rechner finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Wer durch eine Rentenerhöhung unbemerkt über die Freigrenze gerutscht ist, muss schlimmstenfalls Steuern nachzahlen. Das Finanzamt kann auch verlangen, dass man für die Vorjahre Steuererklärungen nachreichen muss und sogar Verspätungszinsen verlangen.
Tipp: Lassen Sie einen Steuerkundigen auf die Rente und mögliche Werbungskosten schauen, um eine Steuernachzahlung zu vermeiden!

Einer arbeitet, einer ist in Rente: Was steuerlich gilt
Arbeitet einer der Ehepartner noch und ist der andere bereits in Rente, muss eine Steuererklärung abgegeben werden, weil meist der Grundfreibetrag überschritten wird. Auch dann, wenn der bereits berentete Partner eine so geringe Rente bekommt, für die er allein keine Steuern zahlen müsste.
Bei einer Zusammenveranlagung beträgt der Grundfreibetrag 2021 19.488 Euro, für 2022 wären es 19.968 Euro. Liegt ein Paar mit den Einnahmen darüber, ist es steuerpflichtig.
Hörgerät und Brille sind steuerlich absetzbar
Vielen Rentner*innen ist gar nicht bewusst, was Sie beispielsweise alles als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen können. So beispielsweise jegliche Krankheitskosten, die ihnen bei einem Arzt-, Heilpraktiker- oder Krankenhausbesuch entstehen und die Krankenkasse nicht bzw. nicht voll übernimmt.
Aber auch Hilfsmittel wie eine Brille, eine Hörhilfe, ein Rollstuhl, eine Prothese, Zahnersatz, Medikamente, Schuheinlagen oder Gehhilfen. Aber auch ein Treppenlift. Hilfreich ist, wenn Sie bei Nachfragen ein ärztliches Attest beilegen können, um zu beweisen, dass Sie auf die jeweiligen medizinischen Hilfsmittel angewiesen sind.
Tipp: Die Kosten für solche Hilfsmittel können Sie zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag von der Steuer absetzen.
Auch Hausnotrufsysteme sind steuerlich absetzbar
Wenn Sie Rentner*in sind und allein im eigenen Haushalt wohnen, können Sie ein Hausnotrufsystem von der Steuer absetzen. Das gilt als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Damit können Sie 20 Prozent der Kosten, höchstens jedoch 4.000 Euro, direkt von Ihrer Steuernachzahlung abziehen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2021, 5 K 2380/19, siehe auch FG Sachsen, 2 K 323/20).
Steuer: Wie der Eigenanteil berechnet wird
Bei den außergewöhnlichen Belastungen muss der Steuerzahler einen bestimmten Prozentsatz selbst tragen. Wie hoch der Eigenanteil ist, richtet sich jeweils nach dem Familienstand, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder.
Meist haben Senioren*innen keine Kinder, für die Sie Kindergeldanspruch haben, deswegen müssen sie vier Prozent der außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen. Erst wenn die Krankheitskosten höher sind, ergibt sich ein Steuervorteil. Deswegen lohnt es sich möglichst viele Ausgaben auf ein Jahr zu verlagern und alle Ausgaben in die Steuererklärung einzutragen.
Welche Werbungskosten Rentner absetzen können
Von Ihrer Rente ist eine Pauschale von 102 Euro automatisch steuerfrei. Wer höhere Ausgaben wie Kosten z.B. für eine Renten- oder Steuerberater nachweisen kann, kann auch diese Kosten absetzen. Zusätzlich sind noch Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren, Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die Ihnen vielleicht für das Beantragen ihrer Rente entstanden sind, absetzbar.

Was der Altersentlastungsbeitrag Rentnern steuerlich bringt
Wer als Rentner das 64. Lebensjahr vollendet hat und nebenbei noch arbeitet, dem steht der Altersentlastungsbetrag zu. Der Altersentlastungsbetrag wird ab dem 64. Lebensjahr festgesetzt und bleibt ein Leben lang gleich hoch. Dieser Teil Ihrer Einkünfte bleibt steuerfrei, ganz gleich, ob Geld aus einem Nebenjob, aus Vermietung, Kapitalerträgen oder selbstständiger Arbeit haben.
Wie hoch der Altersentlastungsbeitrag ausfällt, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie Ihren 65. Geburtstag feiern. Ist das 2022, beträgt der Altersentlastungsbetrag maximal 684 Euro im Jahr.
Wichtig: Den Altersentlastungsbetrag müssen Sie nicht extra beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt berücksichtigt den Freibetrag automatisch, sobald Sie Anspruch darauf haben.
Expertin: Carina Sauer, Steuerberaterin