IMAGOAnke Bingel (Foto: IMAGO, Energiepauschale: Eine Frau haelt drei 100-Euro-Geldscheine vor einen Heizkoerper)

Gut zu wissen

Energiepauschale: Wichtige Fakten für Rentner und Rentnerinnen

Stand
AUTOR/IN
Rolf Rüdiger

Angesichts explodierender Energiepreise sollen nun auch Rentner und Rentnerinnen eine einmalige Energiepausschale in Höhe von 300 Euro bekommen. Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

  • Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird im Dezember an die rund 20 Millionen Rentner*innen in Deutschland ausgezahlt. Sie gilt für alle Rentenarten wie Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente.
  • Sie kommt ohne Antrag auf das übliche Konto; sie wird aber nicht zusammen mit der normalen Rente ausgezahlt. Die Pauschale sollte im Regelfall bis zum 15. Dezember auf dem Konto sein.
  • Wer zwei Renten bekommt wie Altersrente und Hinterbliebenenrente erhält sie nur einmal. Bei versehentlichen Doppelzahlungen wird diese zurückgefordert.
  • Von den 300 Euro extra müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden, also nicht wie sonst Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings muss die Pauschale versteuert werden.
  • Die Pauschale wird nicht mit einkommensabhängigen Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung verrechnet.

Fragen zur Energiepreispauschale beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Nummer:
030 221 911 001
(Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr)

Weitere Infos gibt es auch hier bei der Deutschen Rentenversicherung.

Mehr zum Thema Rente

Besserer Schutz Erwerbsminderungsrente: Was hat sich verbessert?

In Deutschland bekommen knapp zwei Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente. Seit ein paar Jahren haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen verbesserten Schutz.

Kaffee oder Tee SWR Fernsehen

Stand
AUTOR/IN
Rolf Rüdiger