- Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird im Dezember an die rund 20 Millionen Rentner*innen in Deutschland ausgezahlt. Sie gilt für alle Rentenarten wie Altersrente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente.
- Sie kommt ohne Antrag auf das übliche Konto; sie wird aber nicht zusammen mit der normalen Rente ausgezahlt. Die Pauschale sollte im Regelfall bis zum 15. Dezember auf dem Konto sein.
- Wer zwei Renten bekommt wie Altersrente und Hinterbliebenenrente erhält sie nur einmal. Bei versehentlichen Doppelzahlungen wird diese zurückgefordert.
- Von den 300 Euro extra müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden, also nicht wie sonst Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings muss die Pauschale versteuert werden.
- Die Pauschale wird nicht mit einkommensabhängigen Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung verrechnet.
Fragen zur Energiepreispauschale beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Nummer:
030 221 911 001
(Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr)
Weitere Infos gibt es auch hier bei der Deutschen Rentenversicherung.
Expertin: Tamara Fessler, Deutsche Rentenversicherung