Weniger zahlen: An diesen Drehschrauben lässt sich drehen
Der Versicherungspreis setzt sich aus vielen kleinen Drehschrauben zusammen, an denen sich drehen lässt: Beispielsweise bei den gefahrenen Kilometern pro Jahr, ob man unter einem Carport oder in einer abgeschlossenen Garage parkt, wie viele Personen mit dem Auto fahren oder wie alt das Auto ist.
Wer wenig fährt, zahlt weniger
Wer etwa altersbedingt oder wegen Homeoffice weniger fährt als in den vergangenen Jahren, sollte dies angeben: 5.000 Kilometer weniger spart im Schnitt 13 Prozent.
Tipp: Sind Sie weniger Kilometer gefahren, können Sie noch bis Weihnachten rückwirkend für dieses Jahr einen Teil der Beiträge zurückholen. Meist reicht dafür schon eine einfache Mail. Gleichen Sie zuvor zunächst Ihre Fahrleistung im Vertrag mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern ab.
Kontaktieren Sie dann Ihre Kfz-Versicherung und lassen Sie sich schließlich die neue Kilometerleistung sowie die Höhe und den Zeitpunkt der Beitragsanpassung bestätigen.
Je weniger Personen fahren, umso günstiger
Je weniger Mitbenutzer im Versicherungsvertrag eingetragen sind, umso günstiger ist meist die Prämie. Nutzen mehrere Personen das gleiche Fahrzeug, muss dies beim Versicherer normalerweise angemeldet werden.
Gerade bei Fahranfängern unter 25 Jahren kann sich so der Tarif teilweise verdoppeln. Sobald Ihre Kinder ihren eigenen fahrbaren Untersatz haben, sollten Sie den Personenkreis reduzieren.
Garage statt Straße: Das spart Versicherungskosten
Wenn Sie Ihr Auto immer in der Garage parken statt an der Straße, können Sie im Durchschnitt etwa fünf Prozent einsparen. Aber Vorsicht: Stellen Sie Ihr Auto beispielsweise vor der Garage ab und wird es gestohlen, kann die Kaskoversicherung den Anspruch empfindlich kürzen.
Werkstatt-Tarif: Wie sich damit sparen lässt
Werkstatt-Tarif bedeutet: Wenn Sie einen Hagelschaden bei einer Teil-Kaskoversicherung haben oder bei einer Vollkaskoversicherung einen Unfall selbst verschuldet haben, müssen Sie das Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen.
Der Nachteil eines Werkstatt-Tarifes: Sie dürfen nicht Ihren nächstgelegenen KFZ-Mechaniker nehmen. Der Vorteil: Mit einer Werkstattbindung im Kfz-Versicherungsvertrag können Sie bis zu 20 Prozent Jahresbeitrag einsparen!
Allerdings ist die Dichte von Stadt zu Land unterschiedlich und Markenwerkstätten gehören in der Regel nicht dazu. Ist die Partnerwerkstatt weiter entfernt, sollten Sie darauf achten, dass auch ein Hol- und Bring-Service oder ein Ersatzfahrzeug mit in der Versicherung eingeschlossen sind.
Wann Teil-, wann Vollkaskoversicherung?
Ein Auto, das weit über 10 Jahre alt ist, müssen Sie nicht mehr vollkaskoversichern. Etwa fünf Jahre nach der Zulassung sollten Sie über einen Wechsel von der Voll- zur Teilkaskoversicherung nachdenken.
Dann sind Sie immer noch gegen Umweltereignisse, Wildunfälle oder Diebstahl versichert, aber nicht mehr gegen selbst verursachte Schäden.
Versicherungskosten sparen: Das müssen Sie tun
Wer beispielsweise von der Voll- zur Teilkasko umsteigen will, sollte sich jetzt an seine Versicherung wenden. Bei anderen Merkmalen wie ein kleinerer Personenkreis oder weniger Laufleistung können Sie die Änderung auch während des Jahres melden.
Kontaktieren Sie dafür Ihren Versicherer am besten per E-Mail, Brief oder das Kontaktformular. Rufen Sie Ihren Versicherer an, sollten Sie sich das Gespräch per E-Mail bestätigen lassen.
Tipp: Erklären Sie Ihren Wechsel in die Teilkaskoversicherung bis spätesten einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres schriftlich!
Der Spar-Tipp mit der Selbstbeteiligung
Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich der Versicherungsbeitrag erheblich reduzieren. Sinnvoll ist eine Selbstbeteiligung etwa dann, wenn Sie mit einer teuren Schadensfreiheitsklasse einsteigen.
Die Schadenfreiheitsklassen gelten für Haftpflichtversicherung und Vollkaskoschutz, nicht für die Teilkaskoversicherung.
Kfz-Versicherung: Jährlich zahlen spart
Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Einen "Mengenrabatt" gibt es auch, wenn mehrere Familienmitglieder ein Auto haben und unter einem Dach leben. Allerdings spielt auch hier die Fahrerfahrung der Familienmitglieder eine Rolle.
Zahle ich zu viel für meine Kfz-Versicherung?
Die bekannten Vergleichsportale bieten einen kostenlosen Anhaltspunkt, allerdings sind diese Internetseiten keine objektiven Marktbeobachter, sondern oft selbst Versicherungsvermittler und Datensammler. Die Vermittlerportale zeigen auch nur die Anbieter, mit denen sie auch einen Maklervertrag haben!
Die Stiftung Warentest bietet auf Ihrer Homepage einen kostenpflichtigen Versicherungsvergleich an.
Versicherungswechsel: Erst reden, dann kündigen
Wenn Sie feststellen, dass Sie sich woanders günstiger versichern könnten, aber bei Ihrer bisherigen Versicherung bleiben wollen, sollten Sie nachfragen. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsvermittler oder der Versicherung, ob eine Reduzierung möglich ist und der bisherige Versicherer mitmacht. Machen Sie das frühzeitig, damit ausreichend Zeit für Kündigung und Neuabschluss bleibt.
Bis wann Sie kündigen können
Bei den meisten Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf des Vertrags. Dann wäre der Stichtag der 30. November. Bis zu dem Termin muss die Kündigung beim Versicherer sein! Man darf aber auch unterm Jahr kündigen, beispielsweise wenn die Versicherung den Tarif erhöht oder nach einem Schadensfall. Auch dann gilt die Monatsfrist.
Tipp: Kündigen Sie am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Außerdem sollten Sie den Kündigungsgrund angeben wie beispielsweise "fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres", "Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung".
Versicherungswechsel: Darauf sollten Sie achten
Achten Sie unbedingt darauf, dass die neue Versicherung die Schadensfreiheitsklasse aus der alten Versicherung übernimmt! Je länger Sie schadenfrei gefahren sind oder keinen Schaden gemeldet haben, desto höher ist Ihre Schadensfreiheitsklasse und je weniger müssen Sie zahlen.
Die neue Versicherung übernimmt nicht automatisch einen Freischadensbonus -oder rabatt und schlimmstenfalls fangen Sie so wieder quasi von vorne an.
Experte: Philipp Wolf, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz