Was bringt das Energielabel?
Das EU Energielabel informiert über die wichtigsten Daten hinsichtlich Stromverbrauch auf Grundlage aktueller Verordnungen. Die neuen Labels sorgen zuerst für Verwirrung. Dasselbe Gerät hat ab 1. März eine deutlich schlechtere Energieeffizienzklasse. In der mit der A+++ ergänzten bisherigen Tabelle tummeln sich viele Geräte in der obersten Klasse. Somit ist eine klare Unterscheidung gar nicht mehr möglich.
Damit die Angaben aufgrund neuer Messverfahren aussagekräftiger werden, ist eine neue Klassifizierung notwendig. Derzeitige Geräte können aktuell maximal in die Gruppe B aufgenommen werden. Die Gruppe A bleibt vorerst frei. Somit besteht auch ein Anreiz für die Hersteller, neue energieeffizientere Geräte herzustellen.
Für welche Geräte gilt das neue Label?
Die Verpflichtung für die neuen Energielabels gilt ab 1. März für Waschmaschinen, Waschtrockner (kombinierte Waschmaschine und Trockner in einem Gerät), Kühl- und Gefriergeräte und elektronische Displays (Fernsehgeräte und Monitore). Im September 2021 kommen dann die Lichtquellen dazu, in den folgenden Jahren, aber spätestens bis 2030 auch alle anderen Produktgruppen.

Was ändert sich?
- Die Bewertungsskala reicht mit insgesamt 7 Stufen wie bei der Einführung der Energielabels 1994 von A-G.
- Ein QR-Code auf dem neuen Siegel informiert über Gerätedetails, die in einer EU-Datenbank hinterlegt werden.
- Die Angaben zum Stromverbrauch beziehen sich bei Waschmaschinen und Geschirrspülern nun auf einen Zyklus von 100 Durchgängen, bei anderen Geräten werden neue Stromverbräuche pro Jahr angegeben, die sich auf neue Messmethoden stützen und somit mit den alten Angaben zum Jahresverbrauch nicht vergleichbar sind.
- Zusätzliche Informationen über Zeit und Stromverbrauch bei Energiesparprogrammen.
- Mit den neuen Angaben sind Geräte besser vergleichbar, da sich der Stromverbrauch im Jahr immer auch mit der individuellen Nutzung im Haushalt berechnen lässt.

Im Studio: Martina Schäfer, Hauswirtschaftliche Fachberaterin