Je nach Alter und Lebensweise des Verstorbenen können schnell mehrere und verschiedenste Internet-Accounts zusammenkommen, die außerdem auch noch mit laufenden Kosten verbunden sein können. Dazu gehören beispielsweise eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem Berufsportal oder Abonnements, die online verwaltet werden.
Kündigungsfristen einhalten
Solange dort der Tod nicht bekannt ist und die Mitgliedschaften durch die Verbliebenen gekündigt werden, laufen die Kosten weiter. Ähnliches gilt auch für Dienste wie PayPal oder Ebay, wo eventuell Personen auf Bestätigungen, Zahlungen oder Lieferungen warten.
Die Erben müssen gegebenenfalls die versteigerten Dinge versenden, die Bestellungen bezahlen und - wenn noch möglich - eine online gebuchte Urlaubsreise stornieren. Grundsätzlich treten die Erben in die bestehenden Verträge des Verstorbenen ein und müssen daher auch für die monatlichen Abbuchungen gerade stehen.
Daher sollten unbedingt die Kündigungsfristen erfragt und dann auch eingehalten werden, denn nur wenige Anbieter gewähren ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall. Haben die Angehörigen überhaupt keine Angaben des Verstorbenen zu den Online-Aktivitäten, wird es recht schwierig, alle Accounts schnell aufzuspüren und aufzulösen.

Notwendige Schritte nach einem Todesfall
- Urkunden als Erben beschaffen: Nicht nur für das digitale Erbe benötigt man Sterbeurkunde, Geburtsurkunde und den Erbschein, damit man als rechtmäßiger erbe anerkannt wird.
- Passwörter und Zugangsdaten suchen: Wenn man diese Daten in den Unterlagen des Verstorbenen findet, ist dies der einfachste Weg, um die Accounts und Konten zu bearbeiten, zu kündigen, still zu legen oder in einen Gedenkstatus zu überführen.
- Anbieter und Provider kontaktieren: Wenn man keine Zugangsdaten gefunden hat, ist man auf die Mithilfe der Web-Dienste angewiesen. Dabei gelten natürlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Soziale Netzwerke gestatten in der Regel keinen direkten Zugriff aus das Konto, denn da sind wiederum die Persönlichkeitsrechte derer, die z.B. auf der Facebook-Seite des Verstorbenen etwas geschrieben haben, zu beachten. Löschen der Seite oder Versetzen in den Gedenkstatus sind aber auf jeden Fall möglich.
- Hilfe holen: Man muss nicht alles allein machen. Schon viele Bestattungsunternehmer helfen bei der Abwicklung des digitalen Erbes. Je nach Auftrag und Leistung fallen Kosten von ca. 50 bis 250 Euro an.
- Daten sichern oder löschen: Wenn man einigermaßen einen Überblick hat, sollte man sich gut überlegen, welche Daten man erhalten oder löschen möchte. Wichtig ist: Erhaltenswerte Fotos, Texte oder andere Dokumente sollte man unbedingt sichern, bevor man einen Web-Account löscht oder löschen lässt.
Vorsorge ist am besten
Um es seinen Nachfahren einfacher zu machen, sollte man bereits zu Lebzeiten vorsorgen, in dem man eine Übersicht erstellt, aus der ersichtlich wird, bei welchen Providern, Netzwerken, Online-Banken man sich angemeldet hat. Diese Übersicht kann man zum normalen Testament dazu tun und sicher verwahren.
Bereits im Testament kann man auch verfügen, wer den Zugriff auf die Online-Aktivitäten erhalten soll, um sich um das digitale Erbe zu kümmern. Dabei sollte man aber Zugangsnamen und Passwörter getrennt voneinander aufbewahren. Wie beim Testament gilt auch bei dieser Liste, persönlich verfassen, handgeschrieben und persönlich mit Datum unterschreiben.
Ein Passwortmanager kann helfen
Eine elektronische Hilfe kann ein sogenannter Passwortmanager sein. Dies ist eine Software, die man am besten auf einem USB-Stick laufen lässt und die alle Passwörter und Benutzernamen verwaltet und regelmäßig ja nach Einstellung, neue Passwörter generiert.
Der große Vorteil dabei ist, man braucht sich nur ein Master-Passwort zu merken und dies an Angehörige weiterzugeben oder im Testament zu vermerken.
Experte im Studio: Andreas Reinhardt, SWR Multimediaexperte