Nebenkostenabrechnungen

Welche Kosten sind erlaubt?

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Mieterinnen und Mieter müssen sich im Moment auf höhere Nebenkosten einstellen. Nicht nur, dass sich die Energiekosten in diesem Jahr vervielfacht haben - jetzt kommt auch noch die Gasumlage hinzu. Da schauen viele jeden Morgen fast schon ängstlich in den Briefkasten: Wann verlangt der Vermieter mehr Geld als Vorauszahlung? Wieviel kann er aufschlagen? Und was darf er überhaupt abrechnen?

Darf der Vermieter wegen die höheren Energiepreise und der Gasumlage sofort die Höhe der Nebenkosten-Vorauszahlung anheben?
Grundsätzlich gilt: Eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ist nur erlaubt, wenn die Jahresabrechnung höhere Kosten nahelegt. Hat der Kunde im abgelaufenen Jahr so viel verbraucht, dass die bisherige Vorauszahlung nicht ausreicht, darf der Vermieter diese anheben. Eine vorausschauende Erhöhung, um vorsichtshalber höhere Preise weiterzugeben und eine hohe Nachzahlung im nächsten Jahr zu vermeiden, ist einseitig nicht möglich. Das ist nur mit Einverständnis des Mieters möglich.

Wann macht es Sinn, vielleicht sogar freiwillig die Nebenkosten-Vorauszahlung zu erhöhen?
Durch die gestiegenen Energiepreise kommen voraussichtlich im nächsten Jahr erhebliche Nachzahlungen auf Mieter zu, und zwar auch auf Mieter, die nicht mit Gas heizen. Um das zu verhindern, kann es durchaus sinnvoll sein, freiwillig die Vorauszahlung zu erhöhen. Denn wenn der Vermieter die Abrechnung vorlegt und eine Nachzahlung verlangt, haben sie einen Monat Zeit, um diese zu bezahlen. Danach kann das erhebliche Folgen haben. Genauso gut könnte man aber auch selbst Geld auf Seite legen, um damit die Nachzahlung begleichen zu können.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die höheren Nebenkosten nicht bezahlen kann?

Immer noch beantragt nur ein Bruchteil der Haushalte, die Anspruch auf Wohngeld haben, diese staatliche Unterstützungsleistung. Steht man finanziell wegen der hohen Mieten und Nebenkosten mit dem Rücken zur Wand, sollte man in jedem Fall prüfen, um man anspruchsberechtigt ist, und diese Leistung dann auch in Anspruch nehmen. Übersteigt die Nachzahlung den Betrag, den Sie auf einmal aufbringen können, lohnt es sich, den Kontakt zum Vermieter zu suchen und diesen um Ratenzahlung zu bitten. Darauf hat man keinen Anspruch, aber viele Vermieter haben Verständnis für diese Bitte in der aktuellen Situation. Keine gute Idee ist, einen Kredit aufnehmen, denn die Nebenkosten bleiben voraussichtlich für einige Zeit auf dem hohen Niveau. Man könnte schnell in die Schuldenfalle geraten. Dann ist die bessere Idee: Energie sparen, um den monatlichen Verbrauch dauerhaft zu senken.

Ist der Rückstand von Nebenkosten ein Kündigungsgrund?
Ja, nicht nur ein Miet-Rückstand ist ein Kündigungsgrund. Auch wenn Sie Ihre Nebenkosten oder die Nebenkosten-Nachzahlung nicht leisten, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Daher ist es sinnvoll, bei absehbar höheren Kosten entweder die Vorauszahlung zu erhöhen oder aber Geld für die Nachzahlung im kommenden Jahr auf Seite zu legen.

Was sind die häufigsten Fehler bei Nebenkostenabrechnungen?
Als Nebenkosten dürfen in der Regel alle wiederkehrenden Betriebskosten und die Heizkosten des Gebäudes abgerechnet werden. Dazu zählen auch Reinigungsarbeiten oder Gartenarbeiten, die Müllbeseitigung, die Gebäudeversicherung, die Grundsteuer oder der Allgemeinstrom für das Treppenhaus. Einmalige Kosten wie Reparaturkosten an der Heizung oder am Haus dürfen nicht umgelegt werden. Ebenso sind Kontoführungsgebühren oder die Beiträge für eine Rechtschutzversicherung nicht zulässig. Außerdem werden häufig falsche Verteilschlüssel in Mehrfamilienhäusern verwendet. Haben Sie Zweifel, ob hier korrekt abgerechnet wurde, sollte ein Experte die Abrechnung unter die Lupe nehmen. Hilfe finden Sie unter anderem bei den Verbraucherzentralen oder Mieterschutzvereinen.

Wie lange hat der Vermieter eigentlich Zeit, um eine Nebenkostenabrechnung vorzulegen?
Die Jahresabrechnung muss spätestens nach 12 Monaten vorliegen. Danach darf der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

Wenn ich Beanstandungen habe: Wie lange kann ich diese vorbringen? Wie mache ich das genau?
Auch hier beträgt die Frist 12 Monate, und zwar nach Erhalt der Abrechnung. Beim Widerspruch sollte man genau belegen, welche Kosten man nicht akzeptiert. Hierzu kann man sich auch Musterbriefen bedienen, die unter anderem die Verbraucherzentralen oder Mieterschutzvereine zur Verfügung stellen.

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SWR Fernsehen