Urlaubsmitbringsel

Stand
Warnschild vor Palmen
Besondere Vorsicht gilt bei Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, lebende sowie artengeschützte Tiere und Pflanzen, geschützte Kulturgüter und Waffen. Auch Bargeld in besonderer Höhe (über 10.000€) und besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Elektrogeräte usw. müssen vorher angemeldet werden.
LEBENSMITTEL: Verschlossene und verpackte Lebensmittel zum persönlichen Verzehr oder als Geschenk sind meist problemlos. Es gibt aber bestimmte Lebensmittel, bei denen besondere Vorsicht geboten ist. Verboten ist zum Beispiel die Einfuhr von Kartoffeln, da hier die Gefahr der Verbreitung von bakterielle Ringfäule besteht.
Mann mit Koffer und Pflanze
PFLANZEN UND TIERE: Spezielle Regelungen gibt es auch bei Pflanzen und Tieren. Der Artenschutz soll hier die heimische Umwelt vor der Verbreitung möglicher Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen zu bewahren.
Afrikanische Masken
KULTURGÜTER: Einfuhrverbote und spezielle Regelungen sollen hier verhindern, dass gestohlene oder illegal beschaffene Kunst über die Grenze hinweg befördert wird. Es gibt Listen mit verschiedenen Kulturgütern, die besonders geschützt und damit nicht eingeführt werden dürfen – z.B. aus dem Irak, Syrien, aus Drittstaaten oder eines UNESCO-Vertragsstaates.
Marktstand
FÄLSCHUNGEN UND PLAGIATE: Produktpiraterie ist strafbar und wird verfolgt. Für den privaten Gebrauch wird auf eine strafrechtliche Verfolgung allerdings verzichtet. Sobald allerdings der Verdacht einer gewerblichen Nutzung besteht, wird dies auch verfolgt. Denn Warenfälschungen bedeuten einen enormen Schaden für die Wirtschaft und teils auch für die Verbraucher. Billige Kopien von Kleidungen oder Cremes sind oft von minderwertiger Qualität und können gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe enthalten.
Stand
Autor/in
SWR Fernsehen